BGH weist Revisionen zu Nachzahlungen fĂŒr PrĂ€miensparer zurĂŒck
09.07.2024 - 16:50:23
Die VerbĂ€nde wollten erreichen, dass die Zinsanpassungen fĂŒr PrĂ€miensparvertrĂ€ge auf der Grundlage von gleitenden Durchschnittswerten der letzten zehn Jahre der Umlaufsrenditen inlĂ€ndischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren vorzunehmen sind. Der zustĂ€ndige elfte Zivilsenat argumentierte jedoch, dass Sparer mit dieser Methode bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ĂŒberwiegend an die Zinsentwicklung zurĂŒckliegender Jahre gebunden wĂ€ren, da kĂŒnftige ZinsĂ€nderungen in den maĂgeblichen Durchschnittszins nur entsprechend ihrem Zeitanteil einflieĂen wĂŒrden.
VerbraucherschĂŒtzer zeigten sich dennoch zufrieden, da die vorausgegangenen Urteile von zwei Oberlandesgerichten Nachzahlungen fĂŒr PrĂ€miensparer bringen. Es sei ein guter Tag fĂŒr geprellte PrĂ€miensparer, sagte Ramona Pop, VorstĂ€ndin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
"Der Bundesgerichtshof hat einen MaĂstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete VertrĂ€ge neu berechnen mĂŒssen. Jetzt mĂŒssen alle Sparkassen tĂ€tig werden und von sich aus EntschĂ€digungen in die Wege leiten", so Pop. PrĂ€miensparern stĂŒnden "erhebliche Nachzahlungen" zu. Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich erfreut darĂŒber, dass nun Rechtssicherheit geschaffen wurde. "Alle Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, ihre VertrĂ€ge neu zu berechnen", so Eichhorst. "Wir sind stolz und freuen uns, dass sich die intensive Arbeit der letzten Jahre ausgezahlt hat."


