Cannabis-Gesetzes, Bundestag

ÄrzteprĂ€sident fĂŒr Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes

24.02.2024 - 10:52:40

Der Bundestag hat die Weichen gestellt, dass die umstrittene Freigabe von Cannabis kommen soll. Es folgt aber noch eine Station im Bundesrat - lassen die LĂ€nder das Gesetz einfach passieren?

Nach dem Bundestagsbeschluss fĂŒr eine teilweise Legalisierung von Cannabis richten sich die Blicke auf die letzte HĂŒrde im Bundesrat. ÄrzteprĂ€sident Klaus Reinhardt sprach sich dafĂŒr aus, die Umsetzung dort noch aufzuhalten. «Umsetzen mĂŒssen das Gesetz letzten Endes die BundeslĂ€nder», sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Bei ihnen gebe es auch wegen Warnungen von Ärzteschaft, Justiz, Polizei und PĂ€dagogen erhebliche Bedenken. «Der richtige Ort, um diese Bedenken zu artikulieren, ist der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.» Dort mĂŒsse das Gesetz frei von parteipolitischen ZwĂ€ngen noch einmal grundsĂ€tzlich ĂŒberdacht werden, sagte Reinhardt.

Bedenken wegen kurzer Frist

Der Bundestag hatte am Freitag mit klarer Mehrheit eine kontrollierte Freigabe der Droge beschlossen. Nach dem Gesetz der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben fĂŒr VolljĂ€hrige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen». Das Gesetz soll am 22. MĂ€rz abschließend in den Bundesrat kommen. ZustimmungsbedĂŒrftig ist es nicht, die LĂ€nderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Aus den LĂ€ndern wurden bereits Bedenken wegen der kurzen Frist bis zum 1. April laut. Nordrhein-Westfalen will sich im Bundesrat dafĂŒr einsetzen, dass das Gesetz erst spĂ€ter in Kraft tritt. «Die verbleibende Zeit von nur fĂŒnf Wochen reicht nicht annĂ€hernd aus, damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rĂŒckwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können», sagte Justizminister Benjamin Limbach (GrĂŒne) am Freitag. Allein in NRW mĂŒsste in zehntausenden FĂ€llen geprĂŒft werden, ob verhĂ€ngte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen seien. Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (GrĂŒne) bemĂ€ngelte, die Verabschiedung des Gesetzes, «ohne dass den LĂ€ndern fĂŒr die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben wird».

@ dpa.de