Ex-Verfassungsrichter: Alter Bundestag kann Schuldenbremse Àndern
05.03.2025 - 17:13:02"Damit spricht auch verfassungsrechtlich ĂŒberhaupt nichts dagegen, vor dem Zusammentritt des neu gewĂ€hlten Bundestages mit den Stimmen des noch bestehenden Parlaments die Verfassung zu Ă€ndern", sagte er. Der MĂŒnchner Rechtsprofessor, der von 2010 bis 2022 dem Zweiten Senat angehörte, erinnerte an eine VerfassungsĂ€nderung vor knapp 40 Jahren. "Der Artikel 39 des Grundgesetzes wurde im Jahr 1976 eigens prĂ€zisiert, um zu bekrĂ€ftigen, dass die jeweilige Wahlperiode eines Bundestags immer erst mit der Konstituierung des nĂ€chsten Bundestags endet", sagte er. "Damit wurde eine Interpretationsmöglichkeit beseitigt, die noch aus der Paulskirche und dem Kaiserreich stammt, dass es verschiedene Parlamente gĂ€be, die eigene VerfassungsgröĂen seien." Hubert ĂŒbte allerdings teilweise Kritik am Ziel der GrundgesetzĂ€nderung. "Die Frage, ob das, was vor Wahlen gesagt wurde, auch nach Wahlen gelten sollte, ist ebenso politisch zu beantworten wie die Frage, ob unbegrenztes Schuldenmachen verantwortungsvoll ist", sagte er. Er selbst sehe beides kritisch - mit Ausnahme der Regelung fĂŒr die MilitĂ€rausgaben. Der Handlungsdruck sei durch das Agieren des US-PrĂ€sidenten Donald Trump noch einmal akuter geworden. "Das war in dieser Deutlichkeit zuvor nicht absehbar."


