Ex-Verfassungsrichter, Bundestag

Ex-Verfassungsrichter: Alter Bundestag kann Schuldenbremse Àndern

05.03.2025 - 17:13:02

Der ehemalige CDU-Politiker und Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber hĂ€lt die von Union und SPD geplanten GrundgesetzĂ€nderungen zur Lockerung der Schuldenbremse und der Schaffung eines Sondervermögens juristisch fĂŒr unproblematisch.

"Verfassungsrechtlich habe ich keinerlei Bedenken", sage er dem "Stern" am Mittwoch. "Das Mandat des alten Bundestages wÀhrt bis zum Zusammentritt des neuen - und dies uneingeschrÀnkt." Laut Huber existiert nur ein Verfassungsorgan Deutscher Bundestag, das durch Wahlen jeweils unterschiedlich zusammengesetzt sei.

"Damit spricht auch verfassungsrechtlich ĂŒberhaupt nichts dagegen, vor dem Zusammentritt des neu gewĂ€hlten Bundestages mit den Stimmen des noch bestehenden Parlaments die Verfassung zu Ă€ndern", sagte er. Der MĂŒnchner Rechtsprofessor, der von 2010 bis 2022 dem Zweiten Senat angehörte, erinnerte an eine VerfassungsĂ€nderung vor knapp 40 Jahren. "Der Artikel 39 des Grundgesetzes wurde im Jahr 1976 eigens prĂ€zisiert, um zu bekrĂ€ftigen, dass die jeweilige Wahlperiode eines Bundestags immer erst mit der Konstituierung des nĂ€chsten Bundestags endet", sagte er. "Damit wurde eine Interpretationsmöglichkeit beseitigt, die noch aus der Paulskirche und dem Kaiserreich stammt, dass es verschiedene Parlamente gĂ€be, die eigene VerfassungsgrĂ¶ĂŸen seien." Hubert ĂŒbte allerdings teilweise Kritik am Ziel der GrundgesetzĂ€nderung. "Die Frage, ob das, was vor Wahlen gesagt wurde, auch nach Wahlen gelten sollte, ist ebenso politisch zu beantworten wie die Frage, ob unbegrenztes Schuldenmachen verantwortungsvoll ist", sagte er. Er selbst sehe beides kritisch - mit Ausnahme der Regelung fĂŒr die MilitĂ€rausgaben. Der Handlungsdruck sei durch das Agieren des US-PrĂ€sidenten Donald Trump noch einmal akuter geworden. "Das war in dieser Deutlichkeit zuvor nicht absehbar."

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