Antidiskriminierungsbeauftragte, Ampel-PlÀne

Antidiskriminierungsbeauftragte kritisiert Ampel-PlÀne

09.10.2024 - 05:00:38

Der EU-Kommission reichen die deutschen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung des Geschlechts nicht. Die zustÀndige Bundesbeauftragte ist enttÀuscht von den bisherigen PlÀnen der Bundesregierung.

Die UnabhĂ€ngige Bundesbeauftragte fĂŒr Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend. Die Bundesregierung schaffe es nicht, ein klares Zeichen fĂŒr den Schutz vor Diskriminierung zu setzen, sagte Ataman der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Stattdessen wolle das Kabinett eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. «Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dĂŒrfte nur wenigen Menschen helfen.» Ataman erklĂ€rte, dass das Kabinett bereits an diesem Mittwoch ĂŒber diese aus ihrer Sicht unzureichende Änderung beraten wolle. 

Das Bundesjustizministerium teilte der dpa jedoch mit, dass der entsprechende Gesetzentwurf an diesem Mittwoch «nicht auf der Tagesordnung» stehe. Zu Details des Entwurfs und zum Vorwurf Atamans, eine «mutlose» Änderung des AGG beschließen zu wollen, Ă€ußerte sich das Ministerium zunĂ€chst nicht.

Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts

Laut Ataman geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort wolle die Bundesregierung ausdrĂŒcklich festhalten, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts unzulĂ€ssig ist bei GĂŒtern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur VerfĂŒgung stehen, inklusive Wohnraum.

Bislang bezieht sich dieses Verbot «aus GrĂŒnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen IdentitĂ€t» nur auf privatrechtliche Versicherungen und sogenannte MassengeschĂ€fte.

MassengeschÀfte sind nach dem AGG GeschÀfte, die in der Regel ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von FÀllen geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder EinkÀufe im Supermarkt. Da MietvertrÀge bei Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen normalerweise nicht als MassengeschÀfte gelten, greift hier bisher kein besonderer Schutz.

BrĂŒssel verlangte Änderungen

Die BeschrĂ€nkung des Diskriminierungsverbots auf MassengeschĂ€fte hat die BrĂŒsseler EU-Kommission bemĂ€ngelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung der EU-VertrĂ€ge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die Bundesregierung das AGG nach Angaben von Ataman anpassen – auch um Transpersonen besser zu schĂŒtzen. 

Das geht der Beauftragten nicht weit genug. Die Reform dĂŒrfe in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet werden, erklĂ€rte Ataman, und forderte erneut die von SPD, GrĂŒnen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte umfassende Reform des AGG ein. «Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es lĂ€ngere Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.»

@ dpa.de