Justiz, Steuern

Ex-Verfassungsrichter: Klage gegen Sondervermögen gut möglich

11.04.2026 - 11:09:40 | dts-nachrichtenagentur.de

Der frĂŒhere PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-JĂŒrgen Papier, hĂ€lt das Errichtungsgesetz zum im Grundgesetz verankerten 500 Milliarden Euro umfassenden "Sondervermögen" fĂŒr Infrastruktur und Klimaschutz sowie das entsprechende Haushaltsgesetz fĂŒr verfassungsrechtlich angreifbar."Hier könnte man wirklich EinwĂ€nde erheben, dass nicht hinreichend Sorge getragen ist, die Verwendung der Kreditmittel ausreichend prĂ€zise zu definieren, insbesondere was die Voraussetzungen der zusĂ€tzlichen Investitionen betrifft", sagte Papier der "Welt am Sonntag".

Bundesverfassungsgericht (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die jĂŒngsten Hinweise von Wirtschaftsinstituten, dass mit den Mitteln aus dem sogenannten Sondervermögen auch bestehende LĂŒcken im Kernhaushalt gedeckt werden, zeigten, "dass das Errichtungsgesetz die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht hinreichend prĂ€zisiert, um etwaige Tricksereien zu verhindern", so der Staatsrechtler. "Die Umsetzung der GrundgesetzĂ€nderung ist sicherlich ein Punkt, der rechtlich angreifbar ist."

Denkbar sei eine abstrakte Normenkontrollklage gegen das Errichtungs- und Haushaltsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, so Papier: "DafĂŒr brĂ€uchte es aber mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die sehe ich nicht."

Dennoch sollte sich die Bundesregierung nicht zu sicher sein, warnte der Professor: "Es könnte auch eine Landesregierung einen Normenkontrollantrag stellen - und es stehen bekanntlich Wahlen an in den östlichen BundeslĂ€ndern, die zu grundlegend verĂ€nderten Regierungsmehrheiten fĂŒhren könnten. Dann jedenfalls wĂ€re ein Antrag nicht mehr ausgeschlossen."

Papier warnte vor einer weiteren Lockerung der Schuldenbremse. "Ich bin ein entschiedener Gegner der weiteren Lockerung der Schuldenbremse fĂŒr den Kernhaushalt", sagte der Jurist, auch mit Blick auf das Europarecht. "Ich finde es bemerkenswert, dass vor allem Parteien, die in Migrationsfragen immer wieder auf angeblich zwingende europarechtliche Vorgaben verweisen, das EU-Recht bei Finanz- und Haushaltsfragen ignorieren. Sie sollten die Maastricht-Kriterien kennen."

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