Bundesrat macht Weg fĂŒr Cannabis-Legalisierung frei
22.03.2024 - 12:04:58Der Bundesrat lieĂ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau der Droge fĂŒr VolljĂ€hrige mit zahlreichen Vorgaben fĂŒr den Eigenkonsum erlaubt werden. Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafĂŒr, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt noch zugesichert, einige Regelungen nachtrĂ€glich zu Ă€ndern.
Die ZĂ€sur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkĂŒndet werden, wenn BundesprĂ€sident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat. Legal sein soll fĂŒr Erwachsene ab 18 Jahren grundsĂ€tzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, SportstĂ€tten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung fĂŒr das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere AufklĂ€rung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schĂŒtzen. Rednerinnen und Redner mehrere LĂ€nder warnten dagegen vor einer Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die LĂ€nder auch vor einen massiven zusĂ€tzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.
Sachsens MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, "dass fĂŒr mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen UmstĂ€nden zustimmen, auch wenn das Ărger in meiner sĂ€chsischen Koalition gibt." Vize-MinisterprĂ€sident Martin Dulig (SPD) Ă€uĂerte sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Bei der Abstimmung votierte Sachsen dann uneinheitlich, die Stimme wurde daher als ungĂŒltig erklĂ€rt.
Erlaubt werden mit dem Gesetz auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" fĂŒr VolljĂ€hrige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. SpĂ€testens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung auch dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Dass das Gesetz die letzte HĂŒrde nimmt, war bis kurz vor der Sitzung ungewiss gewesen. Drei AusschĂŒsse der LĂ€nderkammer hatten die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der federfĂŒhrende Gesundheitsausschuss schlug vor, das Inkrafttreten des auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Bundesregierung hatte einige Kritikpunkte aufgenommen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer ErklĂ€rung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wird, sicherte sie mehr UnterstĂŒtzung bei AufklĂ€rung und Vorbeugung vor allem fĂŒr Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. DafĂŒr sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachtrĂ€gliche Ănderungen am Gesetz umgesetzt werden.

