Verbraucherschützerin kritisiert Rainers Bürokratieabbaugesetz
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 01:00 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de
Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, im Zuge eines eigenen Bürokratieabbaugesetzes die Veröffentlichungspflicht der Lebensmittelüberwachung ersatzlos aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu streichen. Bislang müssen Behörden die Öffentlichkeit informieren, wenn bei Kontrollen schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel erhebliche Hygienemängel, verbotene Stoffe in Lebensmitteln oder Überschreitungen von Grenzwerten.
Pop sagte weiter: Wenn gravierende Verstöße in Lebensmittelbetrieben seltener öffentlich würden, könnten Verbraucher Risiken schlechter einschätzen und informierte Entscheidungen treffen. Statt Informationen zu streichen, brauche es rechtssichere Regeln, damit Missstände transparent gemacht werden. "Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen mehr Transparenz, nicht weniger", so Pop.
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