Deutschland, Bundesrat

Reform des Luftsicherheitsgesetzes passiert Bundesrat

06.03.2026 - 13:42:52 | dpa.de

Die Bundeswehr durfte bisher im Inland keine Drohnen bekĂ€mpfen, wenn diese etwa kritische Infrastruktur ausspĂ€hten. Das soll sich Ă€ndern. Der Bundesrat hat ĂŒber das entsprechende Gesetz entschieden.

Die Drohnenabwehr wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. (Archivbild) - Foto: Felix KĂ€stle/dpa

Der Bundesrat hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes passieren lassen. Mit ihr wird die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Nach bisherigem Recht konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen.

KĂŒnftig können die LĂ€nder die Bundeswehr in einem einfachen Verfahren um UnterstĂŒtzung bei der Drohnenabwehr bitten. ZustĂ€ndig soll dann allein das Verteidigungsministerium sein. Die bisher vorgeschriebene Abstimmung mit dem Innenministerium entfĂ€llt. 

Das Gesetz sieht auch einen neuen Straftatbestand fĂŒr das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von FlughĂ€fen vor. Wer dies vorsĂ€tzlich macht und so den zivilen Luftverkehr gefĂ€hrdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren rechnen. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Protestaktionen von Klimaaktivisten an deutschen FlughĂ€fen.

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