Neuen Regeln an den Grenzen
07.05.2025 - 19:10:27Politiker der Union haben groĂe Erwartungen geweckt, was die Kontrolle der irregulĂ€ren Migration betrifft. Jetzt hat der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklĂ€rt, wie es kĂŒnftig an den Landgrenzen laufen soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Werden die Grenzen jetzt flÀchendeckend kontrolliert?
Nein, aber in den kommenden Wochen werden mehr Bundespolizisten dort stehen â und zwar nicht nur an den Autobahnen, sondern teils auch an anderen Orten. Man wolle die Zahl der Polizisten schrittweise erhöhen.
Kommen Asylsuchende nicht mehr auf dem Landweg nach Deutschland?
Laut Dobrindt soll nicht jeder Asylsuchende, den die Bundespolizei an der Grenze antrifft, zurĂŒckgewiesen werden. Allerdings soll allein die Tatsache, dass jemand ein Asylgesuch Ă€uĂert, kĂŒnftig nicht mehr automatisch eine ZurĂŒckweisung verhindern. Man strebe eine Balance zwischen «HumanitĂ€t und Ordnung» an, sagt der Minister. Schwangere und Kinder werde man beispielsweise nicht zurĂŒckweisen.
Was wollte Friedrich Merz vor der Wahl?
Vor der Wahl hatte CDU-Chef Friedrich Merz angekĂŒndigt, als Kanzler am ersten Tag im Amt das Innenministerium anzuweisen, alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle illegalen Einreisen zurĂŒckzuweisen. Das gelte auch fĂŒr Menschen mit Schutzanspruch.
Er sagte: «Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland fĂŒr alle geben, die nicht ĂŒber gĂŒltige Einreisedokumente verfĂŒgen oder die von der europĂ€ischen FreizĂŒgigkeit Gebrauch machen.» Die EU-Asylregeln seien dysfunktional. «Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen», erklĂ€rte Merz.
Im Schengen-Raum können Grenzkontrollen befristet angeordnet werden. Die frĂŒhere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dies schrittweise fĂŒr alle Landgrenzen getan.
Was steht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD?
«Wir werden in Abstimmung mit unseren europĂ€ischen Nachbarn ZurĂŒckweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.»Â
Im vergangenen Jahr hatten 229.751 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Das waren rund 100.000 AsylerstantrÀge weniger als im Jahr zuvor.
Sind ZurĂŒckweisungen neu?
Nein. Voraussetzungen fĂŒr ZurĂŒckweisungen sind stationĂ€re Grenzkontrollen. Schon bisher werden Menschen mit Wiedereinreisesperre â etwa nach einer Abschiebung â zurĂŒckgewiesen. Das gilt auch fĂŒr Menschen ohne Visum, die kein Asylgesuch Ă€uĂern.
Clara BĂŒnger, Innenpolitikerin der Linken, ist ĂŒberzeugt, dass auch in den vergangenen Monaten schon vielfach Asylsuchende zurĂŒckgewiesen wurden. «Ich habe heute an der deutsch-polnischen Grenze mit mehreren Personen gesprochen, die Asyl beantragen wollten und dennoch von der Bundespolizei zurĂŒckgewiesen wurden», berichtete die Bundestagsabgeordnete.
Seit der Anordnung von stationĂ€ren Kontrollen an allen Landgrenzen im vergangenen September wurden laut BundespolizeiprĂ€sident Dieter Romann rund 34.000 unerlaubte Einreisen festgestellt, in etwa 23.000 dieser FĂ€lle seien Menschen zurĂŒckgewiesen oder zurĂŒckgeschoben worden.
Reicht das Personal fĂŒr dauerhafte Grenzkontrollen?
DarĂŒber gehen die Meinungen auseinander. Einerseits binden noch mehr Kontrollen auch noch mehr Beamte, die direkt an den Grenzen eingesetzt werden. Andererseits nimmt eine ZurĂŒckweisung weniger Zeit in Anspruch als die Datenerfassung und Begleitung zur Erstaufnahmeeinrichtung durch die Bundespolizei, wenn jemand vorerst in Deutschland bleiben kann.
Auch hoffen die BefĂŒrworter der neuen Regeln, dass diese abschreckend wirken, so dass die Zahl der Menschen, die unerlaubt kommen, sinkt. Dobrindt sagte, «dass ich weiĂ, dass das fĂŒr die Polizistinnen und Polizisten eine zusĂ€tzliche Aufgabe bedeutet». Er versprach aber, dass es auf der anderen Seite Entlastung geben werde.
Es gibt doch eine EU-Asylreform â greift die nicht?
Nein. Im Mai 2024 einigten sich die EU-Staaten zwar nach jahrelangen Verhandlungen auf eine gemeinsame Asylreform â bis sie greift, dauert es aber. Die nationalen UmsetzungsplĂ€ne wurden Ende 2024 vorgelegt, die neuen Regeln sollen spĂ€testens bis Juni 2026 gelten.
Einige Politiker und Experten hoffen, dass dann weniger Menschen mit geringen Erfolgsaussichten nach Deutschland kommen. Strengere Verfahren an den AuĂengrenzen könnten abschrecken und fĂŒr eine bessere Verteilung innerhalb Europas sorgen.
Was könnten ZurĂŒckweisungen politisch in der EU auslösen?
Dazu gibt es zwei unterschiedliche EinschĂ€tzungen: Manche warnen, ein deutscher Alleingang beim ZurĂŒckweisen von Schutzsuchenden könne das Vertrauen zwischen den EU-Staaten untergraben. Ein solcher Schritt â insbesondere, wenn er sich auf eine juristisch angreifbare Grundlage stĂŒtzt â könnte andere MitgliedslĂ€nder dazu bewegen, ihre Kooperation im Asylsystem einzustellen. Im schlimmsten Fall könnte die mĂŒhselig erzielte Einigung auf eine gemeinsame europĂ€ische Asylpolitik ins Rutschen geraten.
Andere Experten halten das fĂŒr unwahrscheinlich. Ihrer EinschĂ€tzung nach gibt es in zahlreichen EU-LĂ€ndern ein wachsendes Interesse an einer strikteren Migrationskontrolle â auch auf politischer Ebene. Die Sorge, dass groĂzĂŒgige Asylstandards einzelner Staaten eine Sogwirkung entfalten könnten, wird schon lĂ€nger geĂ€uĂert.
Statt auf Konfrontation zu setzen, könnten viele Regierungen daher sogar geneigt sein, eine hĂ€rtere Linie mitzutragen, wenn sie mittelfristig zu einer stĂ€rkeren Begrenzung irregulĂ€rer Migration beitrĂ€gt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist sich sicher: «Da wird es ĂŒberhaupt kein Problem geben.»
Geht das alles rechtlich ĂŒberhaupt?
Die rechtliche Lage bei ZurĂŒckweisungen an der Grenze ist derzeit nicht eindeutig. Einige Experten lesen geltendes EU-Recht so, dass ZurĂŒckweisungen grundsĂ€tzlich nicht erlaubt sind. Dies hĂ€ngt auch damit zusammen, dass Grenzkontrollen praktisch nicht exakt auf der Grenzlinie erfolgen, sondern oft etwas dahinter.
Zudem ist eigentlich vorgesehen, dass zumindest ein kurzes Verfahren mit Befragung und erkennungsdienstlicher Behandlung durchgefĂŒhrt werden muss, um festzustellen, welcher Mitgliedstaat fĂŒr das Asylverfahren zustĂ€ndig ist.
Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen. So erlaubt Artikel 72 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union (AEUV) Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist â eine sogenannte Notlagenklausel.
Ob eine solche Notlage tatsĂ€chlich vorliegt und ob eine Berufung auf diese Klausel im konkreten Fall rechtmĂ€Ăig wĂ€re, ist allerdings offen. Die Entscheidung darĂŒber lĂ€ge letztlich beim EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH), der bisher sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgeht.
Ist das jetzt der Bruch mit der FlĂŒchtlingspolitik von Ex-Kanzlerin Angela Merkel?
In gewisser Weise ja. Denn im September 2015 hatte die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) entschieden, dass Schutzsuchende, die in Ungarn festsaĂen, aus humanitĂ€ren GrĂŒnden nach Deutschland weiterreisen dĂŒrften. In der Folge stieg die Zahl der Asylbewerber â besonders aus Syrien â deutlich an. Eine ZurĂŒckweisung dieser Menschen an der deutschen Grenze wurde damals im Bundesinnenministerium zwar diskutiert, aber nicht umgesetzt.





