Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor Bundesverfassungsgericht
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 00:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Linke beantragt beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wegen eines Instagram-Videos des Bundeswirtschaftsministeriums.
Streit um Video nach Berliner Wahlsieg
In Ausschnitten einer Rede vom 23. September hatte Reiche erklärt, es sei gefährlich für Berlin und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Am Sonntagabend war es nach Angaben der Partei weiterhin online. Mit dem Gang nach Karlsruhe verfolgt sie nun dasselbe Ziel.
Vorwurf der parteipolitischen Einflussnahme
In ihrem Antrag argumentiert die Linke, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane verletzt und die Partei in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb beeinträchtigt.
Reiche habe sich in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, heißt es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Weitere Anwaltsschreiben
Die Linke geht auch gegen andere Politiker vor, die ihr über soziale Medien Antisemitismus oder Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige löschten ihre Beiträge, andere ließen sie online.
Die Partei begründet den Eilantrag auch mit der laufenden Regierungsbildung in Berlin. Es drohe ein irreparabler Schaden, insbesondere während der Gespräche über ein mögliches Bündnis von Linker, Grünen und SPD.
Koalitionsgespräche in Berlin
Vorgespräche der drei Parteien hatten am Wochenende noch kein klares Ergebnis gebracht und sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke strebt eine rot-grün-rote Koalition an.
Bei einem Zustandekommen könnte die Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzende Elif Eralp erstmals Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden. Die Linke war bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden.
Streit über staatliche Kommunikation
Der Konflikt berührt eine zentrale Grenze politischer Kommunikation: Regierungsmitglieder dürfen sich öffentlich äußern, müssen dabei aber ihre staatliche Funktion und den politischen Wettbewerb auseinanderhalten. Besonders relevant ist, ob ein Beitrag über einen offiziellen Ministeriums-Kanal als sachbezogene Öffentlichkeitsarbeit oder als parteipolitische Einflussnahme einzuordnen ist.
Der Zeitpunkt erhöht die politische Bedeutung des Verfahrens. Die Linke war bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden; CDU und SPD verloren ihre bisherige Mehrheit. Parallel lotet die Linke mit Grünen und SPD ein mögliches Regierungsbündnis aus. Vorwürfe zu Antisemitismus, Enteignung und Verbindungen zur Organisierten Kriminalität treffen damit unmittelbar die laufende Regierungsbildung.
Mögliche Folgen für Bund und Länder
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte über den konkreten Instagram-Beitrag hinaus Bedeutung für die Nutzung offizieller Behördenkanäle haben. Sie könnte präzisieren, wie deutlich Ministerinnen und Minister politische Parteien kritisieren dürfen, wenn sie zugleich im Amt sprechen. Auch andere Länder sind betroffen: Nach anwaltlichen Schreiben der Linken wurde in Sachsen bereits ein kritischer Beitrag des Innenministeriums gelöscht, während Hessen eine Unterlassungserklärung ablehnte.
Für die Berliner Koalitionsgespräche bleibt der Streit politisch heikel. Die Linke will weitere Beeinträchtigungen während der Regierungsbildung verhindern; SPD und Grüne müssen zugleich Fragen zum Umgang mit Antisemitismus und Organisierter Kriminalität beantworten. Das Verfahren verbindet damit Verfassungsrecht, Behördenkommunikation und die konkrete Machtbildung im Berliner Abgeordnetenhaus.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Auch Reiche erhielt Anwaltspost: Sächsisches Innenministerium löscht Kritik an Berliner Linken“ (03.10.2026)
Der Bericht ordne Reiches Fall in eine Reihe anwaltlicher Schritte der Berliner Linken gegen Beiträge staatlicher Stellen und Politiker ein. Er hebe hervor, das sächsische Innenministerium habe einen kritischen Social-Media-Beitrag gelöscht, während ein hessisches Ministerium eine Unterlassungserklärung ablehne; damit bestätige er den übergeordneten Konflikt, setze den Schwerpunkt aber auf die Reaktionen anderer Länder.
Merkur: „Reiche warnt eindringlich vor Linken-Regierung in Berlin: „Gefahr für Deutschland““ (04.10.2026)
Der Artikel stelle Reiches Warnungen vor wirtschaftlichen Folgen einer von der Linken geführten Berliner Regierung und ihre Kritik an möglichen Koalitionspartnern in den Mittelpunkt. Er bestätige den Zusammenhang mit dem Video und dem juristischen Vorgehen der Linken, ergänze jedoch Reiches aktuelle politische Argumentation sowie die Bedingungen von SPD und Grünen für weitere Gespräche.
Medienübergreifend werde der Vorgang als Teil eines größeren Streits über amtliche Kommunikation und die politische Bewertung einer möglichen Linksregierung dargestellt. Unterschiede gebe es vor allem beim Schwerpunkt: Während n-tv die anwaltlichen Schritte und Behördenreaktionen betone, rücke der Merkur Reiches wirtschaftspolitische Warnungen und die Koalitionsverhandlungen in den Vordergrund.
