Mehrheit der LĂ€nder-Justizminister offen fĂŒr Catcalling-Verbot
22.09.2025 - 13:28:57Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union vereinbart, zu prĂŒfen, ob eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor BelĂ€stigungen möglich sei. Im Februar, vor der Bundestagswahl, hatte das Land Niedersachsen im Bundesrat versucht, das Strafrecht so zu Ă€ndern, dass es Catcalling erfasst. Der Gesetzentwurf wurde von mehreren LĂ€ndern als zu vage kritisiert und abgelehnt. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hingegen glaubt, der Grund fĂŒr das Scheitern damals sei - so kurz vor der Bundestagswahl - "parteipolitisches GeplĂ€nkel" gewesen. Es gebe eigentlich eine "breite Mehrheit" fĂŒr das Vorhaben. Sieben LĂ€nder sind laut einer Umfrage des "Spiegel" fĂŒr ein gesetzliches Verbot: die SPD-LĂ€nder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und die CDU-LĂ€nder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen. SPD-Ministerin Wahlmann sagte, es sei nicht nachvollziehbar, dass man zwar fĂŒr das Zeigen eines Mittelfingers bestraft werde, nicht aber fĂŒr "ĂŒbelste verbale und non-verbale sexuelle BelĂ€stigungen". Aus NRW heiĂt es: "Es ist keine Bagatelle, ĂŒber die wir in Deutschland einfach weiter hinwegsehen können." Sechs LĂ€nder sind nicht eindeutig dagegen, wollen aber einen Vorschlag abwarten. Manche sehen Probleme in der Praxis: Bayern erklĂ€rt, man verurteile jede Form der sexuellen BelĂ€stigung nachdrĂŒcklich. Allerdings sei es schwierig, im Gesetz eine "klare Grenze" zwischen "unangebrachten, aber noch zulĂ€ssigen ĂuĂerungen" und "unzulĂ€ssigen BelĂ€stigungen" zu ziehen. Drei LĂ€nder sind gegen ein Verbot: Berlin, Bremen und Sachsen. Sie bezweifeln, dass Strafrecht das richtige Mittel ist. Die sĂ€chsische Ministerin Constanze Geiert (CDU) teilte mit: "Ein neuer Straftatbestand gegen Catcalling ist der falsche Weg. Nicht jede verbale GrenzĂŒberschreitung ist ein Fall fĂŒr die Strafjustiz."


