EuGH, Pflicht

EuGH: Pflicht zur Speicherung von FingerabdrĂŒcken zulĂ€ssig

21.03.2024 - 10:08:50

Die Pflicht zur Aufnahme von zwei FingerabdrĂŒcken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar.

Das entschied der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Die Herstellung gefĂ€lschter Personalausweise und der Kampf gegen IdentitĂ€tsdiebstahl sind Ziele, die nach Ansicht des Gerichts die Fingerabdruck-Pflicht ausreichend rechtfertigen. Ein deutscher Staatsangehöriger hatte vor einem deutschen Gericht gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden geklagt, ihm einen neuen Personalausweis ohne Aufnahme seiner FingerabdrĂŒcke auszustellen.

Das deutsche Gericht hatte daraufhin den EuropĂ€ischen Gerichtshof gebeten, die GĂŒltigkeit der Unionsverordnung zu prĂŒfen, die die Pflicht zur Speicherung von zwei FingerabdrĂŒcken vorsieht. Der EuGH monierte nun, dass die entsprechende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage gestĂŒtzt worden sei. Er erklĂ€rte sie fĂŒr ungĂŒltig - ihre Wirkung soll die Verordnung dennoch erst zum Ende des Jahres 2026 verliere. Bis dahin hat der europĂ€ische Gesetzgeber Zeit, eine neue Verordnung auf Basis der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.

@ dts-nachrichtenagentur.de