Waffenlager in Europa: Haftstrafen fĂŒr Hamas-Mitgliedschaft
25.03.2026 - 11:46:30 | dpa.deDas Kammergericht Berlin hat vier MĂ€nner als Mitglieder der islamistischen Hamas zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Ăberzeugung des Gerichts waren die 36- bis 58-JĂ€hrigen als sogenannte Auslandsoperateure fĂŒr Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europĂ€ischen Staaten zustĂ€ndig, die fĂŒr AnschlĂ€ge genutzt werden sollten. Die VorwĂŒrfe der Bundesanwaltschaft hĂ€tten sich «zur vollen Ăberzeugung des Senats» bestĂ€tigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.
Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland sei der Berliner Staatsschutzsenat mit der Frage befasst, ob es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung handelt, erklĂ€rte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigte das Gericht keine Zweifel daran, dass dies so ist. Es sprach die im Libanon gebĂŒrtigen MĂ€nner der Mitgliedschaft in einer auslĂ€ndischen terroristischen Vereinigung fĂŒr schuldig.Â
Damit haben sich aus Sicht des Gerichts die VorwĂŒrfe der Bundesanwaltschaft im Wesentlichen bestĂ€tigt. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands hatte Haftstrafen zwischen fĂŒnf und sieben Jahren beantragt.
Nach dem Urteil sollen die MĂ€nner fĂŒr die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und DĂ€nemark zustĂ€ndig gewesen sein. Die Hamas habe Vorbereitungen getroffen, um AnschlĂ€ge auf israelische und jĂŒdische Einrichtungen zu begehen, so Richterin Husch bei der UrteilsbegrĂŒndung. DafĂŒr habe die Terrororganisation bereits vor lĂ€ngerer Zeit Waffendepots in Europa angelegtÂ
Die Bundesanwaltschaft sprach zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem Pilot-Verfahren. Erstmals in Deutschland seien Personen dem Anklagevorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der auslÀndischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, erklÀrte Bundesanwalt Jochen Weingarten.
Angeklagte bestreiten Hamas-Mitgliedschaft
Die Angeklagten bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier MÀnner plÀdierten jeweils auf Freispruch. Der Hauptangeklagte rÀumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es allerdings um «privaten Waffenhandel».
Das sei ein Fehler gewesen, so der 43-JĂ€hrige in seinem Schlusswort vor Gericht. Er bestritt jedoch vehement, als Mitglied der Hamas gehandelt zu haben. Sein Anwalt plĂ€dierte auf einen Schuldspruch wegen VerstoĂes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und auf eine Strafe, die nicht ĂŒber die Zeit hinausgeht, die sich sein Mandant bislang in Untersuchungshaft befand. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.Â
Nach eigenen Angaben hatte die Bundesanwaltschaft kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz einen Hinweis erhalten zu einer «konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland». Daraufhin seien verdeckte Ermittlungen aufgenommen worden. Diese fĂŒhrten schlieĂlich dazu, dass die vier im Libanon gebĂŒrtigen Beschuldigten festgenommen wurden.
Weitere VerdĂ€chtige in U-HaftÂ
In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere VerdĂ€chtige im Zusammenhang mit mutmaĂlicher Waffenbeschaffung fĂŒr die Hamas festnehmen lassen. Die Waffen sollten nach EinschĂ€tzung der Ermittler fĂŒr MordanschlĂ€ge auf israelische oder jĂŒdische Einrichtungen in Deutschland und Europa dienen.
So hatte die Karlsruher Behörde Anfang Oktober 2025 drei mutmaĂliche Hamas-Mitglieder in Berlin festnehmen lassen. Bis Ende des Jahres folgte eine Festnahme in London, eine an der deutsch-tschechischen und eine an der deutsch-dĂ€nischen Grenze. Im Januar war zuletzt ein VerdĂ€chtiger am Berliner Flughafen bei seiner Einreise aus Beirut festgenommen worden.
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