Union drängt auf Ende der Grundsicherung für per Haftbefehl Gesuchte
Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Unionsfraktion im Bundestag drängt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch zügig vorzulegen. Zugleich fordert sie ein Ende der Grundsicherung für Personen, die in Deutschland per Haftbefehl gesucht werden und sich vor der Polizei verstecken.
Union erhöht den Druck auf das Arbeitsministerium
Auslöser der Kritik ist nach Angaben der Unionsfraktion die bisher ausstehende Vorlage des Aktionsplans durch das Bundesarbeitsministerium. Unionsfraktionsvize Günter Krings moniert, dass Personen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, weiterhin die vollen Sozialleistungen überwiesen bekommen, obwohl sie sich dem Zugriff des Staates entziehen. Er spricht von einem „unhaltbaren Zustand" und wirft dem Ministerium mangelnde Eile bei der Beseitigung dieser Praxis vor.
Hohe Zahl offener Haftbefehle und unklare Datenlage
Bundesweit bestehen Haftbefehle gegen mehr als 100.000 Menschen, allein in Nordrhein-Westfalen sind es nach der Meldung fast 28.000. Wie viele dieser Personen Leistungen aus der Grundsicherung, dem bisherigen Bürgergeld, beziehen, ist nicht bekannt. Dennoch hatten Union und SPD bereits vor zwei Monaten vereinbart, dass per Haftbefehl Gesuchte künftig keine Grundsicherung mehr erhalten sollen.
Vereinbarter Aktionsplan bleibt bislang aus
Krings verweist darauf, dass Bundesarbeitsministerin Bas im Juli einen Plan zur Umsetzung dieses Beschlusses vorlegen sollte. Aus seiner Sicht ist dies nicht geschehen, weshalb er dem Arbeitsministerium vorwirft, seine Prioritäten falsch zu setzen und sich hinter Datenschutzargumenten zu verstecken. Für Personen, die per Haftbefehl gesucht werden und sich vor dem Staat verbergen, dürfe es nach dieser Position keine staatlichen Zahlungen mehr geben.
Geplante Änderungen beim Datenaustausch
Die Jobcenter, die für die Auszahlung der Grundsicherung zuständig sind, verfügen nach der Meldung meist nicht über Informationen zu bestehenden Haftbefehlen gegen Leistungsbeziehende. Vorgesehen ist daher, dass zuständige Behörden die entsprechenden Daten künftig untereinander austauschen können. Wie dabei gleichzeitig der Datenschutz und der Schutz sensibler personenbezogener Daten gewährleistet werden sollen, liegt in der Verantwortung der Bundesregierung.
Arbeitsministerium verweist auf laufende Arbeiten
Das Bundesarbeitsministerium teilt mit, dass derzeit gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan gearbeitet werde. Einen konkreten Termin für die Befassung des Kabinetts mit den geplanten Neuregelungen kann das Ministerium noch nicht nennen. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung wird nach Angaben eines Sprechers weiterhin bis Ende 2026 angestrebt.
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Die Forderung der Unionsfraktion, die Grundsicherung für per Haftbefehl gesuchte Personen zu beenden, greift eine seit längerem geführte Debatte über den Missbrauch von Sozialleistungen und den Umgang des Staates mit Straftätern auf. Zentral ist dabei die Frage, ob Personen, die sich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen, weiterhin regulär staatliche Leistungen erhalten sollen. Die dts-Meldung macht deutlich, dass es bereits einen politischen Beschluss von Union und SPD gibt, diese Praxis zu ändern.
Politischer Hintergrund und Zuständigkeiten
Die Umsetzung solcher Vorhaben ist rechtlich und organisatorisch komplex. Das Bundesarbeitsministerium ist für die Ausgestaltung der Grundsicherung zuständig, während das Bundesinnenministerium die Verantwortung für Polizei und Gefahrenabwehr trägt. Wenn Sozialbehörden künftig Daten über Haftbefehle nutzen sollen, berührt das sensible Bereiche des Datenschutzrechts und des Sozialdatenschutzes. Deshalb ist die Zusammenarbeit der beiden Ressorts zwingend erforderlich, um sowohl die Sicherheit zu erhöhen als auch die informationelle Selbstbestimmung zu achten.
Datenschutz, Verwaltungsabläufe und Folgen für Betroffene
Der Hinweis in der Meldung, dass Jobcenter häufig gar nicht wissen, ob gegen eine antragstellende Person ein Haftbefehl vorliegt, zeigt eine Lücke im bisherigen Informationsfluss. Ein erweiterter Datenaustausch zwischen Justiz, Polizei und Jobcentern würde in vorhandene Datenbestände eingreifen und müsste mit klaren gesetzlichen Vorgaben, technischen Sicherungen und unabhängiger Kontrolle unterlegt werden. Für Betroffene ginge es nicht nur um den Entzug von Leistungen, sondern auch um Fragen der Existenzsicherung und mögliche Anreize, sich zu stellen oder weiter zu fliehen. Für die Leser ist relevant, dass bis Ende 2026 eine Gesetzesänderung angestrebt wird, die den Spagat zwischen Durchsetzung staatlicher Ansprüche und Schutz persönlicher Daten neu definiert.
