Trotz Urteil: Betroffene mĂŒssen Kontrollen weiter dulden
02.07.2026 - 14:11:56 | dpa.deDas Verwaltungsgericht MĂŒnchen hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei FĂ€llen nachtrĂ€glich fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverĂ€ndert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Drei MĂ€nner hatten den Bund wegen der Kontrollen verklagt. Die BegrĂŒndung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.
Eilantrag gegen Grenzkontrollen abgelehnt
Einen Eilantrag des regelmĂ€Ăig nach Innsbruck pendelnden MĂŒnchners Werner Schroeder auf Unterlassung zukĂŒnftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurĂŒck. Der BĂŒrger mĂŒsse staatliche Eingriffe zunĂ€chst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erlĂ€uterte ein Gerichtssprecher.Â
Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in AusnahmefĂ€llen möglich, wenn irreparabler, groĂer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts ist aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Sein Anwalt kĂŒndigte an, diese Möglichkeit zu prĂŒfen, wenn die UrteilsgrĂŒnde vorliegen.
GrĂŒne: «Verfehlte und rechtswidrige Grenzpolitik»
Der innenpolitische Sprecher der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sagte: «Es ist die verfehlte und rechtswidrige Grenzpolitik von Alexander Dobrindt, die heute erneut vor Gericht gescheitert ist.» Dobrindt sei ein «Minister fĂŒr Rechtsbruch mit Ansage» und schade damit dem demokratischen Rechtsstaat. Er mĂŒsse sich die Frage stellen, wie oft er noch vor Gericht scheitern wolle. Seine Politik reiĂe LĂŒcken bei der Bundespolizei, belaste Wirtschaft und Pendler und schade dem europĂ€ischen Zusammenhalt. Daher sei es höchste Zeit, «diesen rechtswidrigen Irrweg zu beenden».
KlĂ€ger beklagen Racial Profiling und WillkĂŒrÂ
Die drei KlĂ€ger waren vor Gericht gezogen, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Schroeder, der am Institut fĂŒr Europarecht und Völkerrecht der UniversitĂ€t Innsbruck lehrt, fĂ€hrt immer mit dem Zug von MĂŒnchen nach Ăsterreich, mindestens einmal pro Woche oder hĂ€ufiger. 2025 wurde er kontrolliert und seine Tasche durchsucht. Das sei ein VerstoĂ gegen das Europarecht, wie Schroeder sagte. Die systematischen Binnengrenzkontrollen wĂŒrden gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoĂen. «Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?»Â
Geklagt hatte auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe bei einer Zugfahrt ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. Als einziger Fahrgast des Abteils habe er im Juli 2025 seine Papiere vorzeigen mĂŒssen, teilte die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) mit, die A. und einen weiteren KlĂ€ger unterstĂŒtzt hat, den österreichischen Rechtsanwalt Hubert Niedermayr.
Niedermayr wurde nach eigenen Angaben mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert. Er befĂŒrchte, «dass hier tatsĂ€chlich vorsĂ€tzlich gegen bestehendes Recht verstoĂen wird», sagte der Jurist. «Das ist letztendlich politische WillkĂŒr und das können wir nicht dulden.»Â
Grenzkontrollen waren vor Gericht mehrfach durchgefallen
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stÀrker einzudÀmmen. Sie wurden dreimal verlÀngert - zuletzt bis Mitte September 2026.
Schon in der Vergangenheit hatte die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit Grenzkontrollen bei einzelnen KlĂ€gern im Nachhinein fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass die VerlĂ€ngerung der Grenzkontrollen vom Bundesinnenministerium nicht ausreichend begrĂŒndet worden war.Â
Rechtlich erforderlich sei dafĂŒr eine neue, ernsthafte Bedrohung - nicht nur einer «weiterhin» hohe SekundĂ€rmigration. Auswirkungen auf die Grenzkontrollen hatten die Urteile in der Praxis aber nicht, weil sie nur fĂŒr schon erfolgte Kontrollen von einzelnen Menschen galten.
