Bayern, Österreich

Trotz Urteil: Pendler muss Grenzkontrollen weiter hinnehmen

02.07.2026 - 13:07:36 | dpa.de

Politische WillkĂŒr? Rechtswidrig? Drei KlĂ€ger ziehen gegen die Kontrollen an der Grenze zu Österreich vor Gericht - und haben Erfolg. Darum mĂŒssen sie sich trotzdem weiter kontrollieren lassen.

  • Drei MĂ€nner waren mit ihren Klagen gegen Personenkontrollen an der Grenze erfolgreich. (Illustration) - Bild: Daniel Karmann/dpa
    Drei MĂ€nner waren mit ihren Klagen gegen Personenkontrollen an der Grenze erfolgreich. (Illustration) - Bild: Daniel Karmann/dpa
  • Einer von ihnen ist Hubert Niedermayr, der von politischer WillkĂŒr spricht. (Archivbild) - Bild: Britta Schultejans/dpa
    Einer von ihnen ist Hubert Niedermayr, der von politischer WillkĂŒr spricht. (Archivbild) - Bild: Britta Schultejans/dpa
  • Zwei KlĂ€ger mit ihrem Anwalt (M). (Archivbild) - Bild: Britta Schultejans/dpa
    Zwei KlÀger mit ihrem Anwalt (M). (Archivbild) - Bild: Britta Schultejans/dpa
Drei MĂ€nner waren mit ihren Klagen gegen Personenkontrollen an der Grenze erfolgreich. (Illustration) - Bild: Daniel Karmann/dpa Einer von ihnen ist Hubert Niedermayr, der von politischer WillkĂŒr spricht. (Archivbild) - Bild: Britta Schultejans/dpa Zwei KlĂ€ger mit ihrem Anwalt (M). (Archivbild) - Bild: Britta Schultejans/dpa

Das Verwaltungsgericht MĂŒnchen hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei FĂ€llen nachtrĂ€glich fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverĂ€ndert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Drei MĂ€nner hatten gegen die Kontrollen geklagt. Die BegrĂŒndung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.

Eilantrag gegen Grenzkontrollen abgelehnt

Einen Eilantrag eines regelmĂ€ĂŸig nach Innsbruck pendelnden MĂŒnchners auf Unterlassung zukĂŒnftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurĂŒck. Der BĂŒrger mĂŒsse staatliche Eingriffe zunĂ€chst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erlĂ€uterte ein Gerichtssprecher. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in AusnahmefĂ€llen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts kann der Mann aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben. 

KlĂ€ger beklagen Racial Profiling und WillkĂŒr 

Die drei KlĂ€ger waren vor Gericht gezogen, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Einer von ihnen war Werner Schroeder, der in Innsbruck Professor am Institut fĂŒr Europarecht und Völkerrecht ist. Er hĂ€lt die Kontrollen fĂŒr europarechtswidrig. Vor Gericht gezogen ist auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. 

Ein weiterer KlĂ€ger ist der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde und dies als politische WillkĂŒr wertet. 

Schon mehrere Àhnliche Urteile

Es ist nicht das erste Urteil, das zu den umstrittenen Grenzkontrollen fĂ€llt, bislang wurden diese schon mehrfach fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt. An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stĂ€rker einzudĂ€mmen. Die Kontrollen wurden dreimal verlĂ€ngert – zuletzt bis Mitte September 2026.

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