Kabinett entscheidet ĂŒber hĂ€rteres Vorgehen gegen ScheinvĂ€ter
12.06.2024 - 08:12:41Die Bundesregierung will schĂ€rfer gegen Scheinvaterschaften zur Sicherung des Aufenthaltsrechts vorgehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium soll das Kabinett heute beschlieĂen, er liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.
Es gehe um FĂ€lle, in denen MĂ€nner die Vaterschaft fĂŒr ein Kind anerkennen, zu dem sie keine genetische oder soziale Bindung hĂ€tten, hieĂ es aus Regierungskreisen. Die Anerkennung diene dabei allein der Sicherung des Aufenthaltsrechts fĂŒr jemanden, der darauf keinen Anspruch habe - insbesondere dadurch, dass das Kind damit die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft erwerbe. Im Gegenzug flieĂe oft Geld, hieĂ es. Nach dem Kabinettsbeschluss ist der Bundestag am Zug.
Bisherige Verbote und Reformen nicht effektiv genug
Scheinvaterschaften sind schon heute verboten, allerdings tun sich die Behörden den zustĂ€ndigen Ministerien zufolge derzeit schwer, dagegen effektiv vorzugehen. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform kippte das Bundesverfassungsgericht - wegen der HĂ€rte fĂŒr Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und JugendĂ€mter aufgefordert sind, vermutete MissbrauchsfĂ€lle an die AuslĂ€nderbehörden zu melden, erwies sich als wenig schlagkrĂ€ftig. Denn MissbrauchsfĂ€lle werden, wenn ĂŒberhaupt, meist erst spĂ€t erkannt. Das liegt nach EinschĂ€tzung von Justiz- und Innenministerium daran, dass Notare und JugendĂ€mter nicht ĂŒber Informationen verfĂŒgen, die sie stutzig machen könnten. Eine nachtrĂ€gliche Korrektur ist nicht möglich.
Stattdessen soll kĂŒnftig vor der Eintragung der Vaterschaft die AuslĂ€nderbehörde zustimmen mĂŒssen, falls es ein «auslĂ€nderrechtliches GefĂ€lle» gibt zwischen den tatsĂ€chlichen oder vermeintlichen Eltern - wenn also zum Beispiel der «Vater» deutscher StaatsbĂŒrger ist, die Mutter aber keinen sicheren Aufenthaltstitel hat. Stimmt die AuslĂ€nderbehörde nicht zu, soll das Standesamt den Eintrag des Mannes in den Geburtseintrag ablehnen.Â
Ausnahmen bei Nachweis der biologischen Vaterschaft oder VerantwortungsĂŒbernahme
Wenn der Mann seine biologische Vaterschaft nachweisen kann, entfĂ€llt eine PrĂŒfung auf möglichen Missbrauch. Wenn es klare Anzeichen gibt, dass der Mann Verantwortung fĂŒr das Kind ĂŒbernimmt oder wenn er zum Beispiel schon lĂ€nger als sechs Monate mit der Mutter zusammenwohnt, soll die AuslĂ€nderbehörde in der Regel davon ausgehen, dass es sich um den Vater handelt.Â
Stellt sich eine erfolgreiche Anerkennung im Nachhinein als falsch heraus, soll sie unter UmstĂ€nden binnen fĂŒnf Jahren noch zurĂŒckgenommen werden können. Eine erfolgreiche TĂ€uschung der Behörden soll kĂŒnftig strafbar sein.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den AuslĂ€nderbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1769 VerdachtsfĂ€lle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsĂ€chliche AusmaĂ sei vermutlich deutlich gröĂer, hieĂ es.


