Deutschland, Justiz

Karlsruhe veröffentlicht Entscheidung zu Triage

04.11.2025 - 04:00:38 | dpa.de

In Notlagen müssen Medizinerinnen und Mediziner entscheiden, wer zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Sind kürzlich beschlossene gesetzliche Vorgaben dafür verfassungsgemäß?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut über rechtliche Regelungen bei der Triage. (Symbolbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut über rechtliche Regelungen bei der Triage. (Symbolbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht heute eine erneute Entscheidung zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Es geht um eine vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte Beschwerde, die Ende 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden war. Sie richtete sich gegen ein Gesetz, das der Bundestag 2022 beschlossen hatte, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und Alten zu verhindern.

Was Triage bedeutet

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb «trier», das «sortieren» oder «aussuchen» bedeutet. Es beschreibt, dass Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Das Konzept gibt es zum Beispiel bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu überbrücken. In der Corona-Krise war das Thema angesichts voller Intensivstationen grundsätzlich in den Fokus gerückt.

Was der Bundestag beschlossen hatte

Noch zu Pandemie-Zeiten beschloss der Bundestag 2022 eine Neuregelung und kam damit einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach. Es hatte 2021 entschieden, dass der Staat die Pflicht hat, Menschen vor Benachteiligung wegen einer Behinderung zu schützen - zuvor gab es dazu wissenschaftliche Empfehlungen. Das Gesetz legte fest, dass über eine Zuteilung «nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit» zu entscheiden ist - ausdrücklich nicht nach Lebenserwartung oder Grad der Gebrechlichkeit.

Was der Marburger Bund beanstandet

Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein ebenfalls geregeltes Verbot einer nachträglichen Triage («ex post») - also, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen. Der Marburger Bund sieht darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.

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