Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 12:52 Uhr | dpa.deKaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte fĂŒr so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. WĂ€hrend die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kĂŒrzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen - und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:Â
Worum ging es beim alten Heizungsgesetz?Â
Die Reform des GebĂ€udeenergiegesetzes - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Ăl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab aber umfassende Ăbergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.
Was kritisiert der KlĂ€ger?Â
Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sieht sich durch das ĂŒberhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, «sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit», sagt er. Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschlieĂenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Ănderungen vorgelegt bekĂ€men. Das GebĂ€udeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein «extremer Fall von vielen».Â
Wie lief das Gesetzgebungsverfahren ab?Â
ZunĂ€chst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die KoalitionĂ€re weitere Ănderungen, die sie in teils vage formulierten «Leitplanken» festhielten - ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu fĂŒhrte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprĂŒnglichen Gesetzentwurf stattfand.Â
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Ănderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner GrĂŒne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. Unionspolitiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.
Was sagte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren?Â
Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulĂ€ssig, noch offensichtlich unbegrĂŒndet, so der Karlsruher Senat. Rund zwei Monate spĂ€ter wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
Worum ging es in Karlsruhe?
In dem Hauptsacheverfahren, ĂŒber das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: «Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?», wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und VizeprĂ€sidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mĂŒndlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: «Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" fĂŒr die Beratung von GesetzentwĂŒrfen?»Â
Wie hat das Gericht entschieden?
Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulĂ€ssig. «Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits», sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulĂ€ssigen Dauer lieĂen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.Â
Entscheidend fĂŒr die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe aber nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gĂ€nzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)
Wie ist der Stand beim Heizungsgesetz?Â
Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues GebĂ€udemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes. KĂŒnftig sollen neben einer WĂ€rmepumpe, einem FernwĂ€rmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ălheizungen eingebaut werden können.Â
Opposition und UmweltverbĂ€nde ĂŒben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor RĂŒckschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle fĂŒr Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen - ohne Erfolg. Die KlĂ€ger hĂ€tten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht - und verwarf die Klage.
