Bundestag, Die Linke

Linken-Abgeordnete Köktürk erhält zwei Ordnungsrufe und geht

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 11:07 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk ist in einer Haushaltsdebatte im Bundestag gleich zweimal gerügt worden und verließ daraufhin lautstark den Sitzungssaal. Anlass waren Zwischenrufe gegen einen AfD-Redner und Kritik an der Sitzungsleitung.

Linken-Abgeordnete kassiert zwei Ordnungsrufe im Bundestag
Cansin Köktürk am 11.09.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk hat am Freitag in einer laufenden Sitzung des Bundestags zwei Ordnungsrufe direkt hintereinander erhalten und anschließend wutentbrannt den Plenarsaal verlassen. Der Vorfall ereignete sich während der Debatte zum Haushalt des Bundesarbeitsministeriums.

Zwei Ordnungsrufe nach Zwischenrufen

Auslöser war ein Redebeitrag des AfD-Abgeordneten René Springer, der in seiner Rede darlegte, wie seine Partei gegen Personen vorgehen will, die trotz bestehenden Haftbefehls Sozialleistungen beziehen. Köktürk unterbrach ihn mit dem Zwischenruf „Was ist das für eine rassistische Scheiße“, worauf sich ein Wortwechsel mit der Sitzungsleiterin, Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz von der CSU, entspann.

Lindholz ermahnte die Linken-Abgeordnete zunächst und erteilte ihr anschließend einen ersten offiziellen Ordnungsruf. Als Springer seine Rede fortsetzte, warf Köktürk der Vizepräsidentin lautstark vor, „die Faschisten“ zu schützen. Dafür erhielt sie von Lindholz einen zweiten Ordnungsruf.

Verlassen des Plenarsaals und Reaktion der Linksfraktion

Nach dem zweiten Ordnungsruf verließ Köktürk unter lauten Rufen den Sitzungssaal. Kurz darauf folgten ihr weitere Abgeordnete der Linksfraktion aus dem Plenum. Andrea Lindholz kommentierte den Abgang mit den Worten: „Wir lassen die Kollegin jetzt diesen Sitzungssaal verlassen“, womit sie deutlich machte, dass Köktürk nicht formell aus der Sitzung geworfen wurde.

Ein tatsächlicher Ausschluss aus der laufenden Sitzung wäre erst beim dritten Ordnungsruf in derselben Bundestagssitzung erfolgt. Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht zudem vor, dass nach drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro verhängt wird, im Wiederholungsfall sogar 4.000 Euro.

Regelwerk zu Ordnungsgeldern im Bundestag

Mit dem Instrument der Ordnungsrufe und möglichen Ordnungsgelder soll sichergestellt werden, dass die Debatten im Bundestag trotz politischer Gegensätze in einem geordneten Rahmen stattfinden. Im vorliegenden Fall blieb es für Köktürk vorerst bei den beiden Rügen und dem selbstgewählten Verlassen des Plenarsaals, ohne weitere unmittelbare Sanktionen.

Der Vorgang um die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk fällt in eine ohnehin aufgeheizte Stimmung im Bundestag, wenn es um Migration, innere Sicherheit und den Umgang mit der AfD geht. In Haushaltsdebatten werden regelmäßig grundsätzliche Konflikte über sozialpolitische und ordnungspolitische Prioritäten ausgetragen, die sich häufig an einzelnen Redebeiträgen entzünden.

Hintergrund: Ordnungsmaßnahmen im Parlament

Ordnungsrufe gehören zum Instrumentarium der Sitzungsleitung, um die parlamentarische Debatte geordnet zu halten. Sie sollen einerseits sicherstellen, dass Abgeordnete ihre Rede- und Zwischenrufrechte wahrnehmen können, ohne andere zu beleidigen oder die Geschäftsordnung zu verletzen. Zugleich markieren sie eine Grenze, jenseits derer persönliche Angriffe, Beleidigungen oder die pauschale Diffamierung politischer Gegner als nicht mehr zulässig gelten.

Die Regel, dass erst der dritte Ordnungsruf in einer Sitzung zum Ausschluss von der laufenden Debatte führt und ein Ordnungsgeld erst bei drei Ordnungsrufen in drei Sitzungswochen verhängt wird, zeigt, dass der Bundestag bewusst hohe Hürden setzt, bevor finanzielle Sanktionen greifen. Das erlaubt der Sitzungsleitung, zunächst mit Ermahnungen und einzelnen Ordnungsrufen zu reagieren, ohne sofort drastische Konsequenzen zu ziehen.

Bedeutung und mögliche Folgen

Für Köktürk und die Linksfraktion steht der Vorgang exemplarisch für den entschiedenen Widerstand gegen die AfD, den viele Parteien im Bundestag betonen. Gleichzeitig wirft die Szene ein Schlaglicht auf die Frage, wie weit Abgeordnete in der Wortwahl gehen können, wenn sie Positionen der AfD kritisieren oder als rassistisch und faschistisch markieren. Der Vorwurf, die Sitzungsleitung schütze „Faschisten“, stellt die Neutralität des Präsidiums in den Mittelpunkt der Kontroverse.

Für Leserinnen und Leser verdeutlicht der Vorfall, dass politische Auseinandersetzungen im Bundestag nicht nur in sachlichen Redebeiträgen, sondern auch in zugespitzten Zwischenrufen ausgetragen werden. Die bestehenden Regeln zu Ordnungsrufen und Ordnungsgeldern definieren einen Rahmen, in dem Konflikte zwar hart geführt werden können, ohne jedoch die Debattenfähigkeit des Parlaments dauerhaft zu beschädigen.

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