Deutschland, Rheinland-Pfalz

BGH prĂŒft Hersteller-Haftung fĂŒr SchĂ€den nach Corona-Impfung

15.12.2025 - 14:29:45

Nach einer Corona-Impfung kann eine Frau auf einem Ohr nicht mehr hören – ihr zufolge ein Impfschaden, fĂŒr den der Hersteller haftet. Über den Fall soll Deutschlands oberstes Zivilgericht entscheiden.

  • Die KlĂ€gerin fĂŒhrt ihre GesundheitsschĂ€den auf die Impfung zurĂŒck. (Archivbild) - Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa

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  • Die ZahnĂ€rztin aus Mainz klagt seit Jahren gegen Astrazeneca.  - Foto: Uli Deck/dpa

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Die KlĂ€gerin fĂŒhrt ihre GesundheitsschĂ€den auf die Impfung zurĂŒck. (Archivbild) - Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpaDie ZahnĂ€rztin aus Mainz klagt seit Jahren gegen Astrazeneca.  - Foto: Uli Deck/dpa

Wann können Geimpfte fĂŒr mögliche Corona-ImpfschĂ€den Schadenersatz vom Impfstoffhersteller einfordern? Und wann haben sie einen Anspruch auf Auskunft etwa zu bekannten Nebenwirkungen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof beschĂ€ftigt. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte ĂŒber die Klage einer Frau gegen das Unternehmen Astrazeneca. Wann eine Entscheidung fĂ€llt, blieb zunĂ€chst offen.

Die KlÀgerin, Pia Aksoy, wurde im MÀrz 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene GesundheitsschÀden festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören. «Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war», erklÀrte sie in Karlsruhe. Die Berufsgenossenschaft habe den Impfschaden anerkannt.

Von Astrazeneca verlangt sie vor Gericht daher Schadenersatz sowie Auskunft unter anderem zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes. In den Vorinstanzen hatte ihre Klage aber keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verwies unter anderem darauf, dass der Impfstoff laut EuropÀischer Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-VerhÀltnis hatte. 

KlÀgerin nach Verhandlung zuversichtlich

Zu Beginn der BGH-Verhandlung Ă€ußerte der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, aber mehrere Bedenken an der Entscheidung der Koblenzer Kollegen. Womöglich könnte das OLG etwa zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass der KlĂ€gerin kein Anspruch auf Auskunft zustehe. Die Anforderungen dĂŒrften hier nicht zu hoch angesetzt werden, mahnte er. Wichtig sei, dass ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden plausibel scheine.

Wenn der Auskunftsanspruch vom OLG womöglich fĂ€lschlicherweise verneint wurde, könnte wohl deshalb auch die BegrĂŒndung, mit der ein Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde, der PrĂŒfung des BGH nicht standhalten. Der Senat stellte zudem in den Raum, es könnte fĂŒr eine abschließende Bewertung des Falls vielleicht eine Vorlage an den EuropĂ€ischen Gerichtshof nötig sein.

«Die heutige Verhandlung hat mir ein bisschen Vertrauen in die Gerechtigkeit zurĂŒckgegeben», sagte KlĂ€gerin Aksoy nach der Verhandlung. In den Vorinstanzen sei sie abgewiesen oder als «Sonderopfer» bezeichnet worden. «Ich musste bis zum BGH gehen, um diese Gerechtigkeit zu bekommen.»

@ dpa.de

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