Kabinett: Reform fĂŒr bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
27.03.2024 - 12:21:31Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht, wie das zustĂ€ndige Bundesforschungsministerium mitteilte. Es regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von ArbeitsvertrĂ€gen fĂŒr wissenschaftliche und kĂŒnstlerische BeschĂ€ftigte, die keine Hochschullehrer sind, an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Reform sieht die EinfĂŒhrung von Mindestvertragslaufzeiten fĂŒr die Qualifizierungsphase vor der Promotion und danach vor. Zudem sollen Promovierte kĂŒnftig fĂŒr maximal vier Jahre befristet beschĂ€ftigt werden dĂŒrfen. Bisher waren es sechs.
Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums ist der Anteil an KurzzeitvertrĂ€gen in der Wissenschaft immer noch hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen und jeder vierte an auĂeruniversitĂ€ren Forschungseinrichtungen hat demnach sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 2022 waren den Angaben zufolge an staatlichen Hochschulen von insgesamt 227 000 hauptberuflich wissenschaftlich und kĂŒnstlerisch BeschĂ€ftigten 178 000 befristet angestellt.
Die PlĂ€ne der Ampel werden von BetriebsrĂ€ten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern zwar teilweise unterstĂŒtzt, aber auch scharf kritisiert. Sie bezweifeln, dass sich fĂŒr Nachwuchswissenschaftler dadurch spĂŒrbar etwas Ă€ndert. BemĂ€ngelt wird unter anderem, dass das Gesetz es weiterhin kaum zulĂ€sst, fĂŒr betroffene BeschĂ€ftigte abweichende Tarifvereinbarungen, also bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln.

