Neonazi Liebich an deutsche Behörden ĂŒbergeben
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 12:49 Uhr, dpa.deNeonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Im Anschluss wurde die verurteilte Rechtsextremistin von der LĂ€ndergrenze in das FrauengefĂ€ngnis in Chemnitz gebracht, wie Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nun muss die Anstaltsleitung des sĂ€chsischen GefĂ€ngnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt.Â
Bei der Ankunft in der JVA Chemnitz um 11.40 Uhr habe Liebich «voll kooperiert», es sei zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte Cernota. UrsprĂŒnglich sollte sie dort die Haft schon Ende August 2025 angetreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst.
Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen (Plzen) gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden ĂŒbergeben werden soll. SpĂ€ter hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-JĂ€hrigen gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begrĂŒndet gewesen, hieĂ es.Â
Kommt Liebich in ein FrauengefÀngnis?
Liebich wurde zum Haftantritt in das FrauengefĂ€ngnis von Chemnitz geladen, weil das GefĂ€ngnis von der Meldeadresse von Liebich aus das nĂ€chstgelegene ist. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen MĂ€nnergefĂ€ngnis ums Leben zu kommen.Â
Im Juli 2023 wurde die Rechtsextremistin â damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven â vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, ĂŒbler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne BewĂ€hrung verurteilt.Â
Liebich gilt offiziell als Frau. Anfang 2025 war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von mĂ€nnlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte Ă€ndern lassen. Kritiker hielten das fĂŒr eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Vor dem Amtsgericht in Halle steht eine Entscheidung darĂŒber aus, ob die Ănderungen rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach im Dezember 2025 rechtliche Schritte fĂŒr eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.Â
Der Kreis im SĂŒden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden wĂŒrde, im Saalekreis liegt. Nach Angaben des Kreises war im Dezember 2025 ein «verfahrenseinleitender Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz» gestellt worden. Dies sei «in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt» geschehen, sagte eine Sprecherin.
Justizministerin Geiert: Urteil wird nun konsequent vollstreckt
Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalten hĂ€tten bei der Entscheidung ĂŒber die Unterbringung von Liebich oberste PrioritĂ€t, erklĂ€rte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) nach der Ankunft der Rechtsextremistin in Chemnitz. Die sĂ€chsische Justiz ist fĂŒr Liebich zustĂ€ndig. Die Staatsanwaltschaft Halle bleibt jedoch die zustĂ€ndige Vollstreckungsbehörde fĂŒr den Fall.
«Das rechtskrĂ€ftige Strafurteil kann nun vollstreckt werden â konsequent, rechtsstaatlich», zeigte sich Geiert entschlossen. Sie dankte den tschechischen Behörden fĂŒr die gute Zusammenarbeit sowie den Ermittlerinnen und Ermittlern aus Sachsen-Anhalt fĂŒr ihren Einsatz.Â
Schon seit vielen Jahren immer wieder auffÀllig
Liebich hatte seit 2014 regelmĂ€Ăig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen.
In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche VorwĂŒrfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) geborenen Rechtsextremistin erhoben. Einige VorfĂ€lle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurĂŒck. Liebich sei ein Gratwanderer und ĂŒberschreite in manchen FĂ€llen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklĂ€rt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder BewĂ€hrungsstrafen aus.
