Bundesrat billigt QualitÀts-Atlas zu KrankenhÀusern
22.03.2024 - 11:11:26Ăber Leistungen und BehandlungsqualitĂ€t der KrankenhĂ€user in ganz Deutschland soll bald auch ein staatlicher Online-Atlas informieren. Der Bundesrat lieĂ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz der Ampel-Koalition passieren.
Das neue «Transparenzverzeichnis» soll als interaktives Portal verstĂ€ndlich ĂŒber das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten Auskunft geben. Konkret soll dort voraussichtlich vom 1. Mai an zu erkennen sein, welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet.
Der Bundesrat lieĂ das Gesetz nun im zweiten Anlauf durchgehen, nachdem er es im November zunĂ€chst abgebremst und in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt hatte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in dem Gremium verschiedene MaĂnahmen zur finanziellen UnterstĂŒtzung fĂŒr die Kliniken zugesichert.
Lauterbach machte im Bundesrat deutlich, dass er Transparenz fĂŒr dringend erforderlich hĂ€lt. UngefĂ€hr ein Drittel der Krebspatienten werde derzeit nicht dort behandelt, wo optimale Ergebnisse zu erwarten wĂ€ren.
Die Details
Abrufbar sein sollen auf dem Portal Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum PersonalschlĂŒssel bei FachĂ€rztinnen, FachĂ€rzten und PflegekrĂ€ften sowie zu Komplikationsraten ausgewĂ€hlter Eingriffe. Die Angaben sollen ĂŒbersichtlich und allgemeinverstĂ€ndlich sein und aktualisiert werden, wie das Ministerium erklĂ€rte. FĂŒr das Verzeichnis sollen die Kliniken zusĂ€tzliche Daten melden mĂŒssen.
Das Gesetz sieht auch mehrere Regelungen vor, um die LiquiditĂ€t der Kliniken zu stĂ€rken. Unter anderem sollen Lohnsteigerungen frĂŒhzeitig von den Kassen refinanziert werden. Das Gesetz soll eine grundlegende Reform zur Neuaufstellung der Kliniken mit Ănderungen bei der Finanzierung ergĂ€nzen, an der Bund und LĂ€nder derzeit arbeiten.
Lauterbach stellte dafĂŒr einen «Transformationsfonds» in Aussicht, fĂŒr den 50 Milliarden Euro von 2025 an fĂŒr zehn Jahre geplant seien - je zur HĂ€lfte finanziert vom Gesundheitsfonds als Geldsammel- und Verteilstelle der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie von den LĂ€ndern.


