Justiz, Computer

15 BundeslĂ€nder wollen E-Justizakte bis Jahresende einfĂŒhren

22.10.2025 - 01:00:00

15 von 16 BundeslĂ€ndern werden bis Jahresende die elektronische Justiz-Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einfĂŒhren.

Das gaben die Justizministerien in einer Umfrage der "Deutschen Richterzeitung" an, ĂŒber die die "Neue OsnabrĂŒcker Zeitung" (Mittwochausgaben) berichtet. Mit dem Umstieg auf die elektronische Akte soll die Justiz anschlussfĂ€hig fĂŒr KI-gestĂŒtzte Assistenzsysteme und andere Hilfsprogramme werden, die die Fallbearbeitung vereinfachen und die Richterschaft entlasten sollen. Zudem soll die E-Akte den Weg fĂŒr beschleunigte Online-Verfahren ebnen, mit denen KlĂ€ger ihre Rechte kĂŒnftig auch rein digital geltend machen können. "Es ist höchste Zeit, dass die Justiz den Umstieg auf die E-Akte vollendet", sagte Sven Rebehn, BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Richterbundes (DRB), der Zeitung.

Noch immer habe man mit Problemen der vergangenen Jahre zu kĂ€mpfen. Vorneweg nannte er "eine zersplitterte IT-Landschaft der Justiz", die Lösungen aus einem Guss erschwert habe. Es sei aber "ein Meilenstein, dass Bund und LĂ€nder ihre KrĂ€fte jetzt mit einem Rechtsstaatspakt bĂŒndeln und die Bundesregierung weitere 210 Millionen Euro bereitstellt, um die Justiz-Digitalisierung zu forcieren." Eigentlich sollte die E-Akte bis Ende 2025 in allen LĂ€ndern eingefĂŒhrt werden. Die gerade gewĂ€hrte FristverlĂ€ngerung um ein Jahr will einzig Sachsen-Anhalt nutzen. Auch in anderen BundeslĂ€ndern ist der Umstieg auf die E-Akte in vielen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aber noch nicht abgeschlossen, wĂ€hrend die Zivil- und Fachgerichte dort bereits flĂ€chendeckend angeschlossen sind. Sachsen-Anhalt hĂ€ngt beim Umstieg auf die digitale Prozessakte weit zurĂŒck, ergab die Umfrage. Im September hat demnach in dem Bundesland noch kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft mit einer fĂŒhrenden elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Ob es gelingt, die E-Akte zumindest innerhalb der um ein Jahr verlĂ€ngerten EinfĂŒhrungsphase bis zum 31. Dezember 2026 flĂ€chendeckend im Land einzufĂŒhren, lĂ€sst das Justizministerium offen. In Niedersachsen hatten bis September sechs von elf Staatsanwaltschaften, 42 von 80 Amtsgerichten und fĂŒnf von elf Landgerichten in Strafsachen mit der E-Akte gearbeitet. In Schleswig-Holstein lag die Abdeckung in der Strafjustiz vor dem letzten Quartal 2025 bei rund 50 Prozent.

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