BGH, Urteil

BGH bestÀtigt Urteil gegen Halle-AttentÀter wegen Geiselnahme

15.07.2025 - 14:32:10

Im Verfahren gegen den Halle-AttentÀter Stephan B.

wegen einer Geiselnahme im GefĂ€ngnis in Burg hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und FĂŒhren einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld- und SchadensersatzansprĂŒche zuerkannt. Der Angeklagte hatte am 12. Dezember 2022 versucht, aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu fliehen, wo er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer Delikte verbĂŒĂŸte.

Dabei nahm er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln. Nachdem er einen Beamten freigelassen hatte, konnte der andere Beamte bei einem Fluchtversuch entkommen, woraufhin der Angeklagte sein Vorhaben aufgab. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandete, wurde als unbegrĂŒndet verworfen. Das Landgericht hatte argumentiert, dass dem SicherungsbedĂŒrfnis der Allgemeinheit bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg entsprochen werde. Auch die Revision des Angeklagten bezĂŒglich der AdhĂ€sionsentscheidung wurde mit Ausnahme einer formalen ErgĂ€nzung als unbegrĂŒndet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskrĂ€ftig (Beschluss vom 15. Mai 2025 - 6 StR 349/24).

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