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SPD-MinisterprÀsidenten bestÀtigen Wahl des Verfassungsrichters am 3. Juli

06.06.2020 - 09:09:00 | ad-hoc-news.de

In der nĂ€chsten Sitzung des Bundesrates am 3. Juli wird darĂŒber entschieden, wer als Nachfolger von Johannes Masing neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird.

Bundesverfassungsgericht - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Diet teilten die sozialdemokratischen MinisterprĂ€sidenten von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und von Brandenburg, Dietmar Woidke, sowie der Regierende BĂŒrgermeister von Berlin, Michael MĂŒller (ebenfalls SPD) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" fĂŒr dessen am Samstag erscheinende Tageszeigungen mit. Alle drei BundeslĂ€nder haben jeweils einen eigenen Kandidaten benannt. Bis zum 3. Juli "einigen wir uns", erklĂ€rte Malu Dreyer.
Ihre Amtskollegen MĂŒller und Woidke stimmten dem zu.

Das Vorschlagsrecht fĂŒr den Kandidaten liegt bei der SPD. Bei der Bundesratssitzung am gestrigen Freitag stand die Wahl nach dem 15. Mai bereits zum zweiten Mal nicht auf der Tagesordnung, obwohl die Amtszeit von Johannes Masing als Verfassungsrichter bereits vor zwei Monaten abgelaufen ist. Der Grund hierfĂŒr ist, dass der Kandidat im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt, die drei LĂ€nder sich aber bislang nicht auf einen Kandidaten einigen konnten. Berlin hat den Juraprofessor Martin Eifert von der Humboldt-UniversitĂ€t nominiert, Brandenburg den ehemaligen PrĂ€sidenten seines Landesverfassungsgerichts, Jes Möller, und Rheinland-Pfalz Lars Brocker, den PrĂ€sidenten seines Verfassungsgerichtshofes.

Wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschlang" berichtet, genießt Martin Eifert, der Berliner Kandidat, offenbar den besten Ruf unter Juristen. Allerdings hat es seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 noch nicht ein einziger Jurist aus Ostdeutschland geschafft, ans Bundesverfassungsgericht gewĂ€hlt zu werden. Alle 39 seit der Vereinigung neu gewĂ€hlten Richter waren Westdeutsche. Daher fordern etliche ostdeutsche Politiker, dies zu Ă€ndern und nun einen Ostdeutschen zum Zuge kommen zu lassen. Der brandenburgische MinisterpĂ€sident Woidke erklĂ€rte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" am Freitag, alle drei Kandidaten seien gut fĂŒr das Amt geeignet. Er denke aber, es sei im 30. Jahr der deutschen Einheit "nicht nur ... ein gutes Symbol, sondern auch ... dringend notwendig", unter den Richtern am Verfassungsgericht, dem höchsten deutschen Gericht, auch einen mit einer ostdeutsche Biographie zu haben. "Es ist höchste Zeit, dass das passiert", so Woidke. Es wĂ€re, sagte er, auch fĂŒr das Bundesverfassungsgericht selbst eine gute Entscheidung, weil ein aus Ostdeutschland stammender Richter viele besondere Erfahrungen, "auch Transformationserfahrungen, die mit dem Leben in der DDR verbunden" seien, in Karlsruhe einbringen wĂŒrde. Eine entsprechende Entscheidung sei "ĂŒberfĂ€llig", betonte Woidke.

Jes Möller, der brandenburgische Kandidat, wurde 1961 in Greifswald geboren, studierte in der DDR evangelische Theologie, wurde dort als Oppositioneller zeitweise inhaftiert, begann 1991 ein Studium der Rechtswissenschaften und ist seit 1998 als Richter tĂ€tig, von 2019 bis 2019 als PrĂ€sident des brandenburgischen Landesverfassungsgerichtes. Mit dieser Biographie stehe Möller "symbolisch fĂŒr mindestens zwei Drittel" der Menschen in Ostdeutschland, unterstrich Woidke und wies darauf hin, dass Ostdeutsche in deutschen FĂŒhrungspositionen ohnehin unterreprĂ€sentiert seien.

Hingegen erklĂ€rte Michael MĂŒller, der Regierender BĂŒrgermeister von Berlin, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zwar sei die Herkunft eines Kandidaten "natĂŒrlich" ein Kriterium, das bei der Wahl auch "zu Recht eine Rolle" spiele, aber "andere Kriterien" spielten eben auch eine Rolle. "Insofern", so MĂŒller, glaube er, "dass auch der Kandidat der Humboldt-UniversitĂ€t ein guter Kandidat" sei.

In Absprache mit MinisterprĂ€sident Woidke, der gegenwĂ€rtig auch als BundesratsprĂ€sident amtiert, hat die Bundesratsverwaltung das Bundesverfassungsgericht mittlerweile darĂŒber informiert, dass am 3. Juli eine Entscheidung in der Personalie zu erwarten sei.Dies soll verhindern, dass die Karlsruher Richter nun ihre eigenen PersonalvorschlĂ€ge unterbreiten. Dies könnten sie nach nach zweimonatiger Vakanz eines Richterstuhls tun.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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