Mordfall Claudia Otto - Angeklagter beteuert seine Unschuld
27.09.2023 - 16:01:36 | dpa.de
Der 36 Jahre zurĂŒckliegende Raubmord an der Gastwirtstochter Claudia Otto beschĂ€ftigt seit Mittwoch erneut das Bonner Landgericht. Ein bereits verurteilter Doppelmörder ist angeklagt, weil er die 23-JĂ€hrige 1987 in ihrer Wohnung ĂŒber dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt haben soll. Aus dem Tresor soll er dann laut Anklage die Tageseinnahmen von 6100 Euro gestohlen haben.
Am ersten Prozesstag beteuerte der Deutsche erneut seine Unschuld. «Ich habe mit der mir zur Last gelegten Tat nichts zu tun», lieĂ er seinen Verteidiger erklĂ€ren. Ansonsten wirkte der Angeklagte desinteressiert, blĂ€tterte in einer Aktenmappe, schien sich sogar ein wenig zu amĂŒsieren, als der Vorsitzende Richter Ermittlungsunterlagen per Beamer auf eine Leinwand projizierte.
Haftbefehl aufgehoben
Der Mann aus Detmold musste sich bereits im vergangenen Jahr wegen der Tat vor dem Landgericht verantworten. Doch Anfang Dezember wurde der erste Prozess gegen ihn ĂŒberraschend ausgesetzt, weil zwei entscheidende DNA-Spuren, die seine Schuld beweisen könnten, vom Rechtsmedizinischen Institut der UniversitĂ€t MĂŒnchen möglicherweise nicht sachgerecht untersucht worden waren. Spuren des Opfers und des Beschuldigten könnten im Labor vermischt worden sein, hieĂ es damals. Das Gericht hob daraufhin den Haftbefehl auf und ordnete eine erneute ĂberprĂŒfung der Spuren an. Das Ergebnis will die Kammer nun am nĂ€chsten Verhandlungstag prĂ€sentieren.
Der Betonbauer war schon kurz nach dem Mord ins Visier der Ermittler geraten, weil er in der NĂ€he des Ausflugslokals «NaafshĂ€uschen» auf einer Baustelle gearbeitet hatte und hĂ€ufig in der Wirtschaft zu Gast gewesen war. Der Verdacht lieĂ sich damals aber nicht erhĂ€rten. Eine Textilfaser, die seinerzeit mit einer Folie von der Leiche genommen worden war, ergab keine Ăbereinstimmung mit einem KleidungsstĂŒck des Angeklagten, auch ein Schuhabdruck und FingerabdrĂŒcke passten nicht zu ihm.
Erst im Dezember 2017 konnte in dem «Cold Case» durch neue DNA-Analysemethoden ein genetischer Fingerabdruck gefunden werden, der zur ersten Verhaftung des Angeklagten fĂŒhrte. Da gleichzeitig eine zweite DNA-Spur eines Unbekannten festgestellt wurde, konnte ihm die Tat jedoch nicht sicher nachgewiesen werden. Nach einer erneuten ĂberprĂŒfung wurde der unbekannte Spurenleger als Mitarbeiter des Landeskriminalamts identifiziert, der VerdĂ€chtige kam daraufhin im April 2022 zunĂ€chst erneut in Haft.
Der Angeklagte ist ein rechtskrĂ€ftig verurteilter Doppelmörder, der bereits mehr als die HĂ€lfte seines Lebens im GefĂ€ngnis gesessen hat. Er hatte 1988 im Sauerland ein Kind und dessen GroĂmutter im Zusammenhang mit einer geplanten EntfĂŒhrung umgebracht. In diesem Fall hatte er seinerzeit ein GestĂ€ndnis abgelegt, wĂ€hrend er die Tötung von Claudia Otto immer bestritt.
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