CDU, GrundgesetzÀnderung

CDU: GrundgesetzÀnderung zu sexueller Orientierung unnötig

29.07.2024 - 00:01:36

Die CDU bremst Forderungen aus, das Diskriminierungsverbot wegen sexueller IdentitÀt durch eine GrundgesetzÀnderung umzusetzen. Es sei schon verwirklicht.

  • Thorsten Frei (CDU), Erster Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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  • Herbert Grönemeyer beim Berliner Christopher Street Day (CSD) am Brandenburger Tor am Samstagabend. - Foto: Carsten Koall/dpa

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Thorsten Frei (CDU), Erster Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpaHerbert Grönemeyer beim Berliner Christopher Street Day (CSD) am Brandenburger Tor am Samstagabend. - Foto: Carsten Koall/dpa

Die CDU-Spitze hĂ€lt das Vorhaben fĂŒr unnötig, ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller IdentitĂ€t im Grundgesetz zu verankern. «Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer GrĂŒnde», sagte UnionsfraktionsgeschĂ€ftsfĂŒhrer Thorsten Frei (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er sei da grundsĂ€tzlich skeptisch. «FĂŒr eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist.» 

In Artikel 3 heißt es bisher: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.»

Grönemeyer fĂŒr GrundgesetzĂ€nderung

Am Wochenende hatten etwa in Berlin Hunderttausende zum Christopher Street Day (CSD) fĂŒr mehr Rechte von LGBTQI-Menschen demonstriert. Bei der Kundgebung in Berlin hatte etwa der SĂ€nger Herbert Grönemeyer gefordert, Artikel 3 mĂŒsse ergĂ€nzt werden um den Zusatz, «dass niemand wegen seiner geschlechtlichen und sexuellen IdentitĂ€t benachteiligt werden darf». Man brauche Ausdauer und weiter viel Mut, rief der SĂ€nger in die Menge.

Die englische AbkĂŒrzung LGBTQI+ steht fĂŒr Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen. Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und SexualitĂ€t identifizieren.

Die Verankerung von sexueller IdentitĂ€t als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz steht auch als Vorhaben im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Dies umzusetzen ist schwierig: FĂŒr eine GrundgesetzĂ€nderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Aus einigen CDU-gefĂŒhrten Landesregierungen gibt es dafĂŒr sogar UnterstĂŒtzungssignale, etwa aus Berlin. Die Regierung von Kai Wegner in Berlin hat beispielsweise eine Bundesratsinitiative zur ErgĂ€nzung von Artikel 3 angekĂŒndigt.

GrundgesetzÀnderung ist Ziel der Ampel 

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte dem RND, die GrundgesetzĂ€nderung sei Ziel der Ampel-Koalition. «Leider hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu die GesprĂ€che abgelehnt. Es ist daher zu begrĂŒĂŸen, dass einige CDU-Politiker aus den LĂ€ndern sich anders positionieren.» Leider nehme die Spitze diese Politiker nicht ernst. «Der gesellschaftspolitische RĂŒckschritt seit dem Ende der Merkel-Jahre setzt sich bedauerlicherweise an der Spitze der Union ungebremst fort.»

Auch FDP-Vize-Fraktionschef Konstantin Kuhle drĂ€ngte auf eine VerfassungsĂ€nderung. Diese wĂ€re «ein wichtiges Zeichen fĂŒr politische und gesellschaftliche Akzeptanz», sagte er dem RND. «Eine Änderung der Verfassung ist an dieser Stelle seit langem ĂŒberfĂ€llig.»

UnionsfraktionsgeschĂ€ftsfĂŒhrer Thorsten Frei betonte gegenĂŒber dem RND, durch das Grundgesetz, die europĂ€ische Menschenrechtskommission, die Charta der Grundrechte der EuropĂ€ischen Union und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wĂŒrden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen IdentitĂ€t schon jetzt verboten.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat immer wieder betont, dass 1949 Homo- und Bisexuelle als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten bewusst nicht in Artikel 3,3 aufgenommen worden seien. So seien gleichgeschlechtlich liebende MĂ€nner im demokratischen Nachkriegsdeutschland weiterhin der Verfolgung durch den erst 1994 endgĂŒltig abgeschafften Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch unterworfen gewesen. 

 

@ dpa.de