Deutschland, Bundesregierung

K.-o.-Tropfen: Strafen fĂŒr TĂ€ter werden deutlich verschĂ€rft

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 14:07 Uhr, dpa.de

Mit der Neuregelung sollen TĂ€ter stĂ€rker abgeschreckt werden: K.-o.-Tropfen werden kĂŒnftig in bestimmten Situationen wie Waffen behandelt.

HĂ€rtere Strafen sollen TĂ€ter kĂŒnftig stĂ€rker zur Verantwortung ziehen. (Symbolbild) - Bild: Robert Michael/dpa
HĂ€rtere Strafen sollen TĂ€ter kĂŒnftig stĂ€rker zur Verantwortung ziehen. (Symbolbild) - Bild: Robert Michael/dpa

Menschen, die sogenannte K.-o.-Tropfen einsetzen, mĂŒssen kĂŒnftig mit hohen Strafen rechnen. Wer die gefĂ€hrlichen Mittel fĂŒr eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung kĂŒnftig mit mindestens fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe rechnen mĂŒssen. Nun gaben auch die LĂ€nder im Bundesrat grĂŒnes Licht.

K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Sie sollen kĂŒnftig rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefĂ€hrliches Werkzeug: Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, erhĂ€lt eine Mindeststrafe von fĂŒnf Jahren Haft.

Heike Hofmann, hessische Ministerin fĂŒr Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (SPD), begrĂŒĂŸte die geplante Neuregelung ausdrĂŒcklich. «Fakt ist, dass viele Frauen sich aktuell, und das ist ja auch richtig so, etwa mit Plastikdeckeln, mit TestarmbĂ€ndern oder mit dem Blick der besten Freundin davor schĂŒtzen, dass irgendjemand irgendwas in ihr GetrĂ€nk mischt.» Mit dem Gesetz wolle man mehr Schutz schaffen.

Reaktion auf BGH-Urteil 

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. Die Dunkelziffer sei, so Hofmann, groß. In den meisten FĂ€llen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch FĂ€lle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als «gefĂ€hrliches Werkzeug» im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Diese SchutzlĂŒcke solle mit dem geplanten Gesetz geschlossen werden, sagte Benjamin Limbach (GrĂŒne), Justizminister von Nordrhein-Westfalen. «Eine Waffe soll das Opfer handlungsunfĂ€hig machen, es davon abhalten, sich zu wehren.» Genau das tĂ€ten K.-o.-Tropfen auf besonders perfide Weise. «Das Opfer verliert das Bewusstsein und damit jede Möglichkeit zur Gegenwehr.»

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