Berlin: Gericht stoppt privaten Einsatz von Streusalz
04.02.2026 - 12:15:39Der private Einsatz von Streusalz zur BekĂ€mpfung der GlĂ€tte ist in Berlin ab sofort wieder verboten worden. Das setzte der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Er wehrte sich damit erfolgreich gegen eine AllgemeinverfĂŒgung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden, die VerfĂŒgung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiter unverĂ€ndert einsetzen. Gegen den Beschluss kann aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.Â
Erlaubnis nach Kritik an GlÀttechaos
Nach heftiger Kritik am tagelangen GlĂ€ttechaos in der Hauptstadt hatte Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar den eigentlich aus UmweltgrĂŒnden verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per AllgemeinverfĂŒgung ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunĂ€chst bis zum 14. Februar gelten.
Nabu-GeschĂ€ftsfĂŒhrerin Melanie von Orlow sagte, Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht auĂer Kraft zu setzen. «Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfĂ€hige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hĂ€tte einen gefĂ€hrlichen PrĂ€zedenzfall geschaffen.»





