Verkehr: Fachleute fordern Straftatbestand fĂŒr Punktehandel
17.01.2024 - 07:30:54Fachleute wollen dem Handel mit Punkten in Flensburg einen Riegel vorschieben. Durch einen neuen Straftatbestand soll verhindert werden, dass Menschen Punkte auf sich nehmen, um einen anderen zu schĂŒtzen - so fordern es zumindest einige Experten. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar soll ab dem 24. Januar darĂŒber gesprochen werden.
«Das ist ein irre Sauerei», sagt Siegfried Brockmann, der die Unfallforschung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft leitet. Die Möglichkeit des sogenannten Punktehandels nutze vor allem Menschen, die bereits viele Punkte haben - und denen der Entzug der Fahrerlaubnis fĂŒr mindestens ein halbes Jahr droht. Die Punkte seien gegen diese Menschen bisher die wirksamste Methode.
Etwa 5000 Menschen erreichen jĂ€hrlich die Schwelle von acht Punkten, wie der Leiter der Juristischen Zentrale beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC), Markus SchĂ€pe, sagt. «Das sind die Unbelehrbaren, die eine groĂe Gefahr fĂŒr den Verkehr darstellen.» Wie oft genau der Punktehandel betrieben wird, dazu gibt es laut SchĂ€pe keine belastbaren Zahlen. Laut dem Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes wurden 2022 in etwa 4,1 Millionen FĂ€llen Punkte an Autofahrer wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verteilt. Demnach ist die Zahl seit 2019 bestĂ€ndig gesunken.
Konkret geht es beispielsweise um FĂ€lle, in denen wegen der schlechten Auflösung eines Blitzerfotos die Polizei per Brief den Halter nach dem Fahrer befragt. Wenn sich unbeteiligte Dritte hier selbst fĂ€lschlicherweise als Fahrer bezichtigen und die Punkte auf sich nehmen, geht das bisher oft ohne weitere Strafe aus. Bei der dritten Person kann es sich um einen Bekannten handeln oder eine Person, deren Dienst ĂŒber entsprechende Firmen im EU-Ausland online gekauft werden kann.
Ein neuer Straftatbestand könnte nach Ansicht von Brockmann und SchĂ€pe den Druck auf die TĂ€ter erhöhen. Auch die Gewerkschaft der Polizei will, dass die GesetzeslĂŒcke geschlossen wird. Der Automobilclub von Deutschland hĂ€lt die aktuelle Rechtslage hingegen fĂŒr ausreichend.


