Abwasser, Kommunen

Abwasser in Kommunen: EU-Vorgaben verlangen vierte Reinigungsstufe bis 2045

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Strengere EU-Grenzwerte und auslaufende Genehmigungen erfordern von Kommunen langfristige Sanierungen und können Bauvorhaben bremsen.
Betonbecken einer Kläranlage in einer ländlichen Umgebung bei Tagesanbruch. Illustration mit AI erstellt.

Die Sicherung der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung stellt die Kommunen vor wachsende organisatorische und finanzielle Herausforderungen.

Wie aus einem Bericht vom 23. Oktober 2026 über die Bürgermeisterdienstversammlung im Landkreis Passau hervorgeht, entwickeln sich die beiden Bereiche zu kostenintensiven Pflichtaufgaben. Im Mittelpunkt standen dabei auslaufende wasserrechtliche Genehmigungen sowie verschärfte behördliche Vorgaben, die Investitionen in Millionenhöhe nach sich ziehen können.

Für die betroffenen Gemeinden drohen dadurch spürbare Konsequenzen: Unzureichende Netzkapazitäten oder fehlende wasserrechtliche Genehmigungen können die Ausweisung neuer Wohngebiete, gewerbliche Ansiedlungen und das Schließen von Baulücken vorerst blockieren.

Steigender Handlungsdruck durch auslaufende Erlaubnisse

Die Problematik auslaufender Genehmigungen betrifft bundesweit zahlreiche Kommunen. Am 22. Oktober 2026 stimmte beispielsweise der Gemeinderat von Schwäbisch Gmünd einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu, welche die Aufgabe der Kläranlagen Maitis und Lenglingen vorsieht.

Der Hintergrund dieser Entscheidung ist das Auslaufen der wasserrechtlichen Erlaubnis zum 31. Dezember 2028, die nach vorliegenden Vorgaben nicht erneut erteilt werden kann. Künftig soll das Abwasser über eine fast sechs Kilometer lange Druckleitung zur Kläranlage Zollerwiesen gepumpt werden.

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Der Bezirksbeirat war am Vortag über die Planungen informiert worden, die unter anderem die Umstellung auf ein Trennsystem in Lenglingen sowie neue Retentionsbodenfilter in Maitis umfassen. Anfang 2027 sollen die entsprechenden Genehmigungsunterlagen eingereicht werden, um nach der Beantragung von Fördermitteln bis zum Herbst 2027 mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Ähnliche Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes greifen auch in anderen Regionen Bayerns: Im Markt Essenbach im Landkreis Landshut wird derzeit das Einlaufbauwerk der Kläranlage umgebaut, da überschüssiges Wasser ab dem Jahr 2032 nicht mehr ungefiltert in die Isar abgeleitet werden darf.

Verschärfte europäische Vorgaben verlangen Milliardeninvestitionen

Verstärkt werden die lokalen Sanierungszwänge durch Vorgaben auf europäischer Ebene. Die revidierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie 2024/3019) ist seit Anfang 2025 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu strengeren Grenzwerten bei der Nährstoffentfernung sowie zur Einführung einer vierten Reinigungsstufe gegen Mikroschadstoffe.

Für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten sowie risikobehaftete Anlagen ab 10.000 Einwohnerwerten muss die quartäre Behandlungsstufe schrittweise bis 2045 umgesetzt werden. Zudem verlangt die EU ein konsequentes Regenwassermanagement und die energetische Neutralität des Sektors bis 2045.

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Die finanzielle Dimension dieser Vorgaben schlägt sich in vielen Großprojekten nieder. In Heidelberg baut der dortige Abwasserzweckverband die zentrale Kläranlage seit 2024 mit einem Volumen von über 50 Millionen Euro um eine vierte Reinigungsstufe aus, deren Inbetriebnahme für den Herbst 2027 geplant ist.

In Lindau wurden seit 2019 bereits rund 40 Millionen Euro investiert, unter anderem in Membran-Ultrafiltration und Pulveraktivkohle, was mit einer Steigerung der Abwassergebühr von 2,60 auf 4,55 Euro einherging.

Auch der Lippeverband plant bis 2032 für einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag den Neubau der Kläranlage Unna-Hemmerde, um künftigen Phosphor- und Stickstoffanforderungen zu genügen.

Kleinere Gemeinden setzen vermehrt auf Kooperationen, um die Lasten zu schultern. So planen Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach einen gemeinsamen Neubau für rund 15 Millionen Euro. Für viele Kommunalverwaltungen, wie im Landkreis Passau thematisiert, entscheidet die rechtzeitige bauliche und finanzielle Weichenstellung künftig maßgeblich über die Handlungsfähigkeit der lokalen Infrastruktur.

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