Arbeitsmarkt-Reform: 34 Maßnahmen zu Kündigung und Krankschreibung
03.07.2026 - 00:29:49 | boerse-global.de
Die Reform betrifft Kündigungsschutz, Krankschreibung, Steuern und Rente. Arbeitgeber jubeln, Gewerkschaften laufen Sturm.
Krankschreibung: Strengere Regeln ab dem ersten Tag
Ein zentraler Punkt: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird künftig schon ab dem ersten Fehltag fällig. Bisher galt die Pflicht erst ab Tag vier – es sei denn, der Arbeitsvertrag sah etwas anderes vor. Ab 2027 wird der erste Tag zum gesetzlichen Standard, betriebliche Abweichungen bleiben aber möglich.
Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt und später verstetigt wurde, fällt weg. Wer krank ist, muss wieder persönlich in die Praxis oder eine Videosprechstunde nutzen. Neu ist auch die Teilkrankschreibung: Ärzte können Arbeitsunfähigkeit künftig in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält das Vorhaben für kontraproduktiv. „Das überlastet die Praxen unnötig“, so ein Sprecher. Zum Vergleich: Die DAK-Statistik wies für 2025 einen durchschnittlichen Krankenstand von 19,5 Fehltagen aus.
Befristungen: Bis zu vier Jahre ohne Sachgrund
Unternehmen können Arbeitsverhältnisse künftig bis zu 48 Monate ohne Sachgrund befristen. Innerhalb dieser vier Jahre sind bis zu sechs Verlängerungen erlaubt. Die Regelung gilt für Neueinstellungen bis Ende 2030.
Der Kündigungsschutz wird für Spitzenverdiener gelockert. Wer brutto mehr als 177.000 Euro im Jahr verdient – rund 15.000 Euro monatlich – kann gegen Abfindung leichter gekündigt werden. Die Koalition verspricht sich davon mehr Bewegung auf dem Arbeitsmarkt für Führungskräfte.
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Steuern: Entlastung für kleine, Mehrbelastung für große Einkommen
Das steuerliche Entlastungsvolumen beträgt zehn Milliarden Euro. Ab 2027 steigen Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Kindergeld. Letzteres klettert von 259 auf 272 Euro. Für Durchschnittsverdiener bedeutet das bis zu 600 Euro Entlastung pro Jahr.
Gegenfinanziert wird das durch eine verschärfte Reichensteuer. Der Spitzensteuersatz steigt auf 45 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen und auf 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Pauschalsteuer für Minijobs verdoppelt sich von zwei auf fünf Prozent. Der Steuerabzug für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent.
Rente: Höheres Eintrittsalter, neue Kapitalrente
Die Regierung setzt die Empfehlungen der Rentenkommission um. Die Regelaltersgrenze steigt über 67 Jahre hinaus. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren fällt weg. Gleichzeitig wird eine Kapitalrente eingeführt, der Beitragssatz steigt um zwei Prozentpunkte.
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Reaktionen: Lob und scharfe Kritik
Arbeitgeberpräsident Dulger lobte die Beschlüsse als „überfälligen Kurswechsel“. Der DIHK begrüßte den Bürokratieabbau, kritisierte aber die höheren Steuern für Topverdiener.
Ganz anders die Gewerkschaften: IG Metall und Verdi sprechen von einem „Misstrauensvotum“ gegen die Beschäftigten. Sie kritisieren den „Befristungswahnsinn“ und die erschwerte Krankschreibung. Der Sozialverband SoVD moniert, dass große Vermögen geschont würden.
Auf Kritik stieß auch das Verbot der Vergesellschaftung von Wohnraum per Bundesgesetz – eine Reaktion auf entsprechende Initiativen in einzelnen Ländern. Vertagt wurden dagegen Reformen des Arbeitszeitgesetzes und des Wahlrechts.
