Arbeitsrecht, Koalition

Arbeitsrecht: Koalition verdoppelt Befristungen bis 48 Monate

03.07.2026 - 00:29:49 | boerse-global.de

Das Reformpaket bringt längere Befristungen und eine Krankschreibung ab Tag eins. Experten und Verbände reagieren gespalten.

Koalitionsreform: Neue Regeln für Befristungen und Krankschreibungen
Arbeitsrecht - Eine Hand unterschreibt einen Vertrag auf einem Holztisch, im Hintergrund ein modernes Büro. Symbolisiert Arbeitsrecht und Befristungen. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Zentrum stehen längere Befristungen und strengere Regeln bei Krankschreibungen.

Befristungen werden verdoppelt

Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll künftig bis zu 48 Monate möglich sein – doppelt so lang wie bisher. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu sechs Verlängerungen erlaubt. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden.

Arbeitgeberverbände begrüßen die Flexibilisierung. Gewerkschaften reagieren scharf. Verdi-Chef Frank Werneke drohte bereits mit Protesten. Auch das Ifo-Institut warnt vor negativen Folgen für die Karrierewege junger Menschen.

Krankmeldung ab dem ersten Tag

Künftig müssen Beschäftigte bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bisher war das erst ab dem vierten Tag Pflicht. Die telefonische Krankschreibung wird komplett abgeschafft.

Bundeskanzler Merz spricht von einer „harten, aber notwendigen Entscheidung“. Die Zahl der Fehltage lag 2025 bei durchschnittlich 19,5 Tagen pro Person, so die DAK. Medizinerverbände und die Grünen kritisieren die Neuregelung. Sie warnen vor einer Überlastung der Praxen und höheren Infektionsrisiken. Ausnahmen sollen auf Betriebsebene möglich sein.

Arbeitsschutz bleibt bestehen

Die bestehenden Gesetze zum Arbeitsschutz gelten weiter. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen – seit 2013 auch für psychische Belastungen. Unternehmen ab zehn Beschäftigten müssen die Ergebnisse dokumentieren. Verstöße können Bußgelder und Haftungsrisiken nach sich ziehen.

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Das Handwerk fordert mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes wurde im Koalitionsausschuss vertagt.

Neue Regeln für Kündigungen

Das Bundesarbeitsgericht bekräftigte im März: Kündigungen bei Massenentlassungen sind unwirksam, wenn die Anzeige nach § 17 KSchG fehlerhaft ist. Ein Nachholen ist ausgeschlossen.

Das Reformpaket sieht Erleichterungen vor: Für Hochverdiener sollen Kündigungen gegen Abfindung einfacher werden. Steuerliche Vergünstigungen sind geplant, wenn Betroffene schnell einen neuen Job finden.

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Steuerentlastung für kleine Einkommen

Das Paket enthält steuerliche Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen – bis zu 600 Euro pro Jahr. Finanziert wird das durch eine Verschärfung der Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Einkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.

Bei der Rente plant die Koalition den Übergang zu einer Kapitalrente und eine Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen. Ziel: Die gesetzlichen Krankenkassen sollen 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlastet werden.

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