Arbeitsmarktreform, Kabinett

Arbeitsmarktreform: Kabinett beschließt Job-to-Job-Wechsel ohne Arbeitslosigkeit

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 16:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt Modernisierung der Arbeitsförderung mit Digital-First-Ansatz und erweiterten Befristungsmöglichkeiten.

Arbeitsmarktreform 2026: Jobwechsel ohne Arbeitslosigkeit wird möglich
Eine Gruppe von Menschen interagiert in einem modernen Büro mit digitalen Overlays, die Vernetzung und Effizienz symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli ein Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung auf den Weg gebracht. Die Reform soll Bürokratie abbauen, den Jobwechsel erleichtern und Verwaltungsprozesse digitalisieren.

Digital-First: Neue Standards für die Arbeitsverwaltung

Ein Kernpunkt der Reform ist der „Digital-First“-Ansatz. Künftig sollen Beratungsgespräche per Videotelefonie möglich sein. Auch die Arbeitslosmeldung wird digital einfacher – ebenso wie die Beantragung von Leistungen.

Die Maßnahmen ergänzen laufende Projekte. Mitte Juli wurde entschieden, die nordrhein-westfälische Sozialplattform bundesweit auszurollen. Das Portal soll einen zentralen Onlinezugang für Sozialleistungen bieten. Regionale Projekte wie die Hamburger Wohngeld-App zeigen bereits, wie mobile Anwendungen Bearbeitungszeiten und Kosten senken.

Job-to-Job: Ohne Arbeitslosigkeit wechseln

Das Gesetz führt die sogenannte Job-to-Job-Erprobung ein. Arbeitnehmer können damit nahtlos zwischen Arbeitgebern wechseln – ohne den Status der Arbeitslosigkeit. Ziel ist mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt und stärkere Fachkräftemobilität.

Außerdem ersetzt der Kooperationsplan künftig die bisherige Eingliederungsvereinbarung. Die Regeln für Kurzarbeitergeld wurden vereinfacht, um Unternehmen in Umbruchphasen schneller zu unterstützen.

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Längere Befristungen geplant

Die Reform ist Teil einer 34-Punkte-Agenda für Wachstum und Beschäftigung. Die Koalition plant zudem, sachgrundlose Befristungen auszuweiten: Künftig sollen sie bis zu 48 Monate und sechs Verlängerungen möglich sein. Bisher waren maximal zwei Jahre und drei Verlängerungen erlaubt.

Kritik kommt von Opposition und Gewerkschaften. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kündigte für den 26. September Kundgebungen in 15 Großstädten an. Sie protestieren gegen geplante Sozialkürzungen und den Abbau von Arbeitnehmerrechten.

Grundsicherung reformiert

Die Arbeitsmarktreform trifft auf ein verändertes soziales Sicherungssystem. Bereits zum 1. Juli wurde das Bürgergeld in eine reformierte Grundsicherung überführt. Kommunen können nun Quadratmeterhöchstmieten festlegen – das kann bei Umzügen höhere Eigenbelastungen bedeuten. Auch die Sanktionen bei Mitwirkungsverweigerung wurden verschärft.

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Zusätzliche Belastungen drohen aus dem Gesundheitsbereich. Die Koalition beschloss ein Sparpaket, um eine Finanzlücke von 18,8 Milliarden Euro für 2027 zu schließen. Trotz angestrebter Beitragsstabilität rechnen Experten mit begrenzten Spielräumen. Das Paket sieht Ausgabenbremsen für Kliniken und Apotheken sowie höhere Zuzahlungen vor.

Bis 2027 soll zudem eine digitale Brieftasche für Bürger kommen. Laut Digitalministerium konnten durch Digitalisierung die Bürokratiekosten seit November 2025 bereits um über zehn Milliarden Euro gesenkt werden. Geschwindigkeitssteigerungen in der Verwaltung bleiben zentrales Ziel.

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