Arbeitsrecht: Befristungen verdoppeln sich auf vier Jahre ab 2027
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 22:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Arbeitgeber sollen künftig deutlich mehr Spielraum bei befristeten Arbeitsverhältnissen bekommen. Nach einer Einigung im Koalitionsausschuss Anfang Juli 2026 ist vorgesehen, die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen von zwei auf vier Jahre zu verdoppeln.
Befristungen: Mehr Spielraum für Arbeitgeber
Das Reformpaket sieht vor, dass Neueinstellungen bis zum 31. Dezember 2030 ohne Angabe eines Sachgrundes für bis zu vier Jahre befristet werden können. Bisher waren maximal zwei Jahre erlaubt. Innerhalb dieses Zeitraums sollen bis zu sechs Vertragsverlängerungen möglich sein – die bisherige Grenze lag bei drei.
Die Koalition plant zudem, das Vorbeschäftigungsverbot aufzuheben. Dieses verhinderte bisher die sachgrundlose Befristung, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits früher ein Arbeitsverhältnis bestanden hatte.
Eine weitere bürokratische Erleichterung: Das Schriftformerfordernis für Befristungen soll zum 1. Januar 2027 entfallen. Dann soll auch die gesamte Neuregelung in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende November 2026 abgeschlossen sein.
Job-Erprobung: Arbeiten auf Probe ohne Risiko
Parallel zu den Befristungsregeln hat das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung verabschiedet. Ein zentrales Element ist die sogenannte Job-to-Job-Erprobung.
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Beschäftigte können künftig bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen – bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber auf Probe arbeiten. Und das ohne das bestehende Arbeitsverhältnis vorab kündigen zu müssen.
Die Reform zielt außerdem auf eine stärkere Digitalisierung der Arbeitsverwaltung. Anträge auf Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld sollen künftig vorrangig elektronisch gestellt werden. Beratungsgespräche können verstärkt per Video stattfinden. Für Empfänger von Arbeitslosengeld entfällt zudem die strikte Pflicht, an der postalischen Meldeadresse physisch anwesend zu sein.
Entlastungen: 720 Millionen Euro durch Bürokratieabbau
Durch den Wegfall bestimmter Prüfpflichten und Regulierungen verspricht sich die Bundesregierung erhebliche finanzielle Entlastungen. Die Streichung von Sonderprüfungen für elektrische Kleingeräte sowie der Wegfall von bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen soll eine jährliche Entlastung von rund 720 Millionen Euro bewirken.
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Im Bereich der beruflichen Weiterbildung steigt der Höchstbetrag für geförderte Lehrgangsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro.
Gewerkschaften warnen vor Prekarisierung
Die geplanten Neuregelungen stoßen auf deutlichen Widerstand bei den Arbeitnehmervertretern. Die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft Verdi äußerten bereits Kritik an der Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten. Sie befürchten eine zunehmende Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen und eine Schwächung der Arbeitnehmerrechte.
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Reformvorhaben ist derzeit gering. Laut einer YouGov-Umfrage lehnen 54 Prozent der Befragten die Neuregelungen zur Befristung ab. Nur 26 Prozent befürworten sie.
Diese Skepsis spiegelt sich auch in der allgemeinen Bewertung der Regierungsarbeit wider: Aktuelle Daten des RTL/ntv Trendbarometers vom 15. Juli 2026 zeigen, dass 82 Prozent der Bundesbürger mit der Arbeit der Koalition unzufrieden sind. Auch die persönlichen Zustimmungswerte für Bundeskanzler Friedrich Merz (85 Prozent unzufrieden) und Vizekanzler Lars Klingbeil (74 Prozent unzufrieden) bewegen sich auf einem niedrigen Niveau.
Weitere Entlastungen: Von Lkw bis Elektroauto
Neben den arbeitsrechtlichen Änderungen beschloss die Bundesregierung im zweiten Entlastungskabinett am 15. Juli 2026 weitere Schritte:
- Digitalisierung im Gesundheitswesen: Entlastungen in Höhe von 445 Millionen Euro angestrebt.
- Logistik: Lkw-Fahrverbote sollen künftig nur noch an bundeseinheitlichen Feiertagen gelten. Das entlastet die Wirtschaft um etwa 63,3 Millionen Euro.
- Mobilität: Für Elektroautos entfällt die Notwendigkeit einer Umweltplakette.
Insgesamt beziffert die Bundesregierung die seit November 2025 beschlossenen jährlichen Entlastungen auf 10,4 Milliarden Euro. Bis zum Jahresende sind weitere Schritte geplant – darunter die Überarbeitung der Bonpflicht und das Gebäudetyp-E-Gesetz zur Vereinfachung des Bauens.
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