Werkstudenten, Beitragsfreiheit

Werkstudenten 2026: 20-Stunden-Regel sichert Beitragsfreiheit

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 22:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Werkstudentenprivileg bleibt bestehen, während die Minijob-Reform diskutiert wird. Das BAG verschärft zudem Kündigungsvorschriften.

Werkstudenten & Minijobs 2026: Neue Regeln und Reformpläne
Ein junger Student arbeitet konzentriert an einem Laptop und einem Lehrbuch in einer modernen Bibliothek, umgeben von Finanzdokumenten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Werkstudentenprivileg sichert weiterhin Beitragsfreiheit in Teilen der Sozialversicherung. Gleichzeitig steht die geringfügige Beschäftigung politisch in der Kritik. Und das Bundesarbeitsgericht hat die Hürden für Kündigungen erhöht.

Die 20-Stunden-Regel bleibt zentral

Werkstudenten dürfen während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dann bleiben sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Nur die Rentenversicherung wird fällig.

Wer die Grenze überschreitet, rutscht in die volle Sozialversicherungspflicht. In der vorlesungsfreien Zeit sind Ausnahmen möglich. Ferienjobs bleiben beitragsfrei, wenn sie auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sind.

Kündigungen werden riskanter

Das Bundesarbeitsgericht hat im Mai 2026 die Anforderungen an Kündigungen verschärft. Ein Einwurf-Einschreiben gilt nicht mehr als ausreichender Nachweis für den Zugang. Das betrifft auch Werkstudenten und Teilzeitkräfte.

Juristen raten Arbeitgebern zur persönlichen Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Oder zur Zustellung durch einen Boten. Das Risiko einer unwirksamen Kündigung ist sonst hoch.

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Minijobs: Reform oder Abschaffung?

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den Sonderstatus weitgehend abzuschaffen. Ziel: Minijobber ohne Opt-out direkt in die Rentenversicherung einzubeziehen. Besonders Frauen sollen so vor Altersarmut geschützt werden.

Wirtschaftsverbände warnen vor Flexibilitätsverlusten. Gastronomie und Einzelhandel fürchten Personalengpässe. Bundeskanzler Merz stellte klar: Eine komplette Abschaffung ist nicht geplant.

Die Rentenkommission diskutiert Ausnahmen für Schüler, Studenten und Rentner. Das IAB schlug eine Bagatellgrenze von 250 Euro vor. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber einmalig in die volle Rentenversicherungspflicht zurückkehren.

Mindestlohn und Freibeträge

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde. Für 2027 ist eine Anhebung auf 14,60 Euro geplant. Das beeinflusst die maximal mögliche Arbeitszeit innerhalb der Minijob-Grenze.

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Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Eine geplante Steuerreform soll ihn auf 12.900 Euro erhöhen. Studenten können bei Ferienjobs einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückfordern.

Für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich.

Werkstudenten haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Minusstunden dürfen Arbeitgeber nur abziehen, wenn der Arbeitnehmer sie selbst verschuldet hat.

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