Arbeitsrecht: Kabinett lockert Befristungen bis 48 Monate
04.07.2026 - 23:48:46 | boerse-global.de
Es bringt tiefgreifende Änderungen bei Steuern, Arbeitsrecht und Krankmeldung. Die Regierung will damit die Wirtschaft ankurbeln und Anreize für Mehrarbeit schaffen.
Mehr Geld für Überstunden und Feiertagsarbeit
Arbeitnehmer können bald bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat steuerfrei kassieren. Die Obergrenze liegt bei 170 Euro monatlich. Ab 2027 sinkt der Betrag dann auf 120 Euro für maximal 10 Überstunden.
Deutlich besser wird die Lage für Sonn- und Feiertagsarbeit. Der Grundlohn, bis zu dem Zuschläge steuerfrei bleiben, steigt von 50 auf 75 Euro pro Stunde. Tarifliche Zuschläge bleiben künftig sogar vollständig beitragsfrei in der Sozialversicherung – bisher galt das nur bis 25 Euro Stundenlohn. Das steuerfreie Feiertagsarbeitsentgelt wird auf bis zu 400 Euro pro Monat festgesetzt.
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Befristungen werden deutlich einfacher
Die Regierung lockert das Arbeitsrecht massiv. Sachgrundlose Befristungen sollen für Neueinstellungen bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate möglich sein. Bisher lag die Grenze bei zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit sind künftig bis zu sechs Verlängerungen erlaubt. Ab Anfang 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen.
Auch beim Kündigungsschutz gibt es Bewegung. Wer ein Jahresgehalt ab etwa 177.450 Euro verdient, soll leichter gegen Abfindung gekündigt werden können. Diese Regelung tritt ab Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig plant die Regierung steuerliche Anreize für schnelle Jobwechsel und damit verbundene Abfindungen.
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Schluss mit telefonischer Krankschreibung
Die Pandemie-Regelung wird Geschichte: Die telefonische Krankschreibung fällt weg. Stattdessen gilt künftig eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Wer mit falschen Bescheinigungen auffliegt, muss mit schärferen Sanktionen rechnen.
Steuerentlastung und Reichensteuer
Ab 2027 sollen Bürger spürbar entlastet werden – mit einem Volumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich. Der Grundfreibetrag steigt, das Kindergeld klettert auf 272 Euro pro Monat, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Eine vierköpfige Familie mit 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen spart rund 600 Euro.
Gegenfinanziert wird das durch eine Ausweitung der Reichensteuer. Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen greift ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sind es 47 Prozent. Auch Minijobs werden teurer: Die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent.
