Arbeitszeitgesetz, Elektronische

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Dokumentation ab Anfang 2027 Pflicht

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 01:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die verpflichtende digitale Arbeitszeiterfassung. Unternehmen drohen bei Verstößen Bußgelder.

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Pflicht zur Zeiterfassung geplant
Eine Nahaufnahme einer modernen digitalen Zeiterfassungsuhr mit einer Hand, die gerade ein- oder ausstempelt, im Hintergrund ein Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch zu dokumentieren. Ein erster Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt seit Juni vor.

Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit digital aufzeichnen müssen – und zwar am selben Tag. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, die Aufgabe kann aber an die Arbeitnehmer delegiert werden. Die Aufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Gestaffelte Übergangsfristen für Unternehmen

Das Gesetz soll frühestens Anfang 2027 in Kraft treten. Für die Umstellung auf digitale Systeme sind gestaffelte Fristen geplant. Generell gilt eine einjährige Übergangsphase. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten bekommen zwei Jahre, Kleinstbetriebe mit unter 50 Mitarbeitern sogar bis zu fünf Jahre.

Betriebe mit maximal zehn Angestellten sind dauerhaft von der elektronischen Pflicht befreit. Sie dürfen weiterhin auf Papier oder mit Tabellenkalkulationen aufzeichnen. Leitende Angestellte fallen komplett aus den Regelungen heraus. Auch Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – erfordert aber künftig ebenfalls eine lückenlose Dokumentation.

Streit um Flexibilisierung für tariflose Betriebe

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In der Koalition gibt es Uneinigkeit über den Grad der Flexibilisierung. Arbeitsministerin Bas will eine Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit vor allem per Tarifvertrag ermöglichen. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten.

Bundeskanzler Merz signalisierte im Juli, dass er für den Herbst einen Gesetzentwurf erwarte, der nicht tarifgebundene Unternehmen stärker einbezieht. Wirtschaftsvertreter und die Mittelstandsbeauftragte Connemann hatten kritisiert, dass Millionen Beschäftigte ohne Tarifbindung von den Flexibilisierungsmöglichkeiten ausgeschlossen blieben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit dagegen ab – Umfragen zufolge bevorzugt eine deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer eine Begrenzung auf acht Stunden pro Tag.

BAG-Urteil als Auslöser der Reform

Die geplante Reform reagiert auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022. Die Richter hatten festgestellt, dass Arbeitgeber bereits nach geltender Rechtslage verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Die Form war bislang frei wählbar.

Aktuelle Urteile verschärfen den Dokumentationsdruck zusätzlich. Der Europäische Gerichtshof entschied im Oktober 2025, dass angeordnete Sammelfahrten vom Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten als vollwertige Arbeitszeit gelten. Das betrifft vor allem das Handwerk und den Außendienst – zumal seit Januar 2026 ein erhöhter Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt.

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Änderungen bei Ruhezeiten und Sonntagsarbeit

Die Reform umfasst auch Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine Verkürzung soll künftig nur noch bei unmittelbarem zeitlichem Ausgleich möglich sein. Ab Januar 2027 werden zudem die Möglichkeiten zur Sonntagsarbeit für Einrichtungen wie Bibliotheken und Bäckereien erweitert.

Der Ausgleichszeitraum für die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden soll von sechs auf vier Monate verkürzt werden. Experten weisen darauf hin, dass vorsätzlich falsche Angaben bei der Zeiterfassung weiterhin eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Gerichte prüfen dabei stets den Einzelfall – unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Schadenshöhe.

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