BAG schĂ€rft Betriebsratswahlen: Stichtag fĂŒr Abstimmung Pflicht
Veröffentlicht: 19.07.2026 um 02:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders in der Region DĂŒsseldorf-Neuss und Ratingen zeigt sich eine stabile Beteiligung â trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage in der Industrie. In vielen Betrieben erreichte die Wahlbeteiligung nahezu das Vorkrisenniveau.
Hohe Wahlbeteiligung in SchlĂŒsselbetrieben
In rund 150 Betrieben der Region DĂŒsseldorf-Neuss fanden Wahlen statt. Die durchschnittliche Beteiligung lag bei etwa 65 Prozent. In Ratingen verliefen die Abstimmungen erfolgreich â unter anderem bei Vodafone, ABB, der Lintorfer EisengieĂerei sowie bei Novar und HĂŒnnebeck.
Der DGB Ratingen betont jedoch: In vielen Betrieben gibt es noch keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist die GrĂŒndung eines Betriebsrats bereits ab fĂŒnf BeschĂ€ftigten rechtlich möglich.
BAG schÀrft Wahlvorschriften
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die formalen Anforderungen an Betriebsratswahlen prĂ€zisiert. In einem Beschluss vom 4. MĂ€rz 2026 stellten die Richter klar: Bei einer Umlaufabstimmung muss zwingend ein Stichtag oder eine Frist fĂŒr die Stimmabgabe festgesetzt werden.
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Im Fall eines Tiefbauunternehmens erklĂ€rte das Gericht die Wahl fĂŒr unwirksam â das Abstimmungsformular enthielt keinen entsprechenden Termin. Ohne Befristung liege kein wirksamer Abstimmungsvorgang vor. Die Entscheidung unterstreicht: PrĂ€zise Organisation ist Pflicht, besonders in Unternehmen mit mehreren Standorten.
Volkswagen und die Autokrise
WĂ€hrend die Wahlen in vielen Mittelstandsbetrieben erfolgreich liefen, bleibt die Lage in der Automobilindustrie angespannt. Bei Volkswagen kĂŒndigte das Management an, Entscheidungen ĂŒber SonderprĂ€mien erst nach den Betriebsratswahlen zu treffen. FĂŒr Ende August sind Betriebsversammlungen in Wolfsburg, Emden und Zwickau geplant. Konzernchef Oliver Blume will dort zu den SparmaĂnahmen sprechen.
Im Raum stehen Berichte ĂŒber massive Stellenstreichungen. IG Metall und Betriebsrat bereiten sich auf harte Auseinandersetzungen vor. FĂŒr mehrere Standorte fehlen noch wettbewerbsfĂ€hige Auslastungskonzepte fĂŒr das kommende Jahrzehnt.
75.000 Jobs weg â Streit um Arbeitszeit
Ăhnliche Konflikte zeichnen sich in Baden-WĂŒrttemberg ab. Die IG Metall meldet einen Verlust von rund 75.000 ArbeitsplĂ€tzen in der Metall- und Elektroindustrie seit 2019. In diesem Umfeld fordert Mercedes-Benz eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden bei gleichbleibendem Entgelt. Die Gewerkschaft lehnt das strikt ab und ruft zu Kundgebungen auf.
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Krank nach dem Urlaub? Gericht verschÀrft Regeln
Auch zum individuellen Arbeitsrecht gibt es neue Rechtsprechung. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied Ende MĂ€rz: Der Beweiswert einer Ă€rztlichen Bescheinigung kann erschĂŒttert sein, wenn eine Krankmeldung unmittelbar nach dem Urlaub erfolgt â besonders dann, wenn zuvor eine UrlaubsverlĂ€ngerung abgelehnt wurde. In solchen FĂ€llen mĂŒssen Arbeitnehmer ihre ArbeitsunfĂ€higkeit detaillierter darlegen und gegebenenfalls durch weitere Beweise untermauern.
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