SchnÀppchen, EuGH

Wirklich ein SchnĂ€ppchen? EuGH urteilt zu Aldi-SĂŒd

26.09.2024 - 04:30:36

Bananen um 23 Prozent reduziert - mit solchen Angeboten locken SupermÀrkte ihre Kunden. Aber ist es wirklich ein guter Deal oder wird gemogelt? Der EuGH fÀllt nun ein Grundsatzurteil.

  • Gaukeln HĂ€ndler hohe Rabatte oft nur vor? - Foto: Andreas Arnold/dpa

    Andreas Arnold/dpa

  • Oft mit Rabatten beworben: Bananen. - Foto: Daniel Karmann/dpa

    Daniel Karmann/dpa

Gaukeln HĂ€ndler hohe Rabatte oft nur vor? - Foto: Andreas Arnold/dpaOft mit Rabatten beworben: Bananen. - Foto: Daniel Karmann/dpa

Das höchste europĂ€ische Gericht entscheidet heute ĂŒber eine Klage gegen den Discounter Aldi-SĂŒd im Zusammenhang mit Rabattaktionen. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg. Sie kritisiert Aldi-SĂŒd fĂŒr irrefĂŒhrende Angaben. 

HĂ€ndler mĂŒssen Referenzpreise angeben

Seit 2022 mĂŒssen HĂ€ndler bei jeder PreisermĂ€ĂŸigung den gĂŒnstigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale bemĂ€ngelt nun, dass Aldi-SĂŒd zwar den gĂŒnstigsten Preis angegeben habe, sich aber Rabatte nicht auf diesen Betrag bezogen hĂ€tten.

Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan «Deutschlands bester Preis» unter anderem fĂŒr Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war die Rede von einem «Preis-Highlight» von 1,49 Euro pro StĂŒck, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag - und damit unter dem «Preis-Highlight». Bei den Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den gĂŒnstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an - der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.

DĂŒsseldorf legt Fall EuGH vor

Die Verbraucherzentrale fordert, dass sich RabattankĂŒndigungen auch auf den gĂŒnstigsten Preis beziehen sollten. Daher klagte sie vor dem Landgericht DĂŒsseldorf. Die Richter wollten diese Frage vom EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) klĂ€ren lassen, der nun sein Urteil verkĂŒndet.

«Wir hoffen sehr, dass der EuropĂ€ische Gerichtshof die Preisangabenverordnung so versteht wie wir», sagt Cornelia Tausch, VorstĂ€ndin der Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg. Entscheidet der EuGH in diesem Sinne, hĂ€tte das nach Angaben der Verbraucherzentrale weitreichende Folgen fĂŒr Preiswerbung. «Ein DauerĂ€rgernis fĂŒr Verbraucherinnen und Verbraucher wĂŒrde damit abgestellt: Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, bei der HĂ€ndler Preise kĂŒnstlich heraufsetzen, um spĂ€ter mit einer grĂ¶ĂŸeren Reduzierung werben zu können.»

@ dpa.de