BEM-Kündigung: Bundesarbeitsgericht kippt fehlerhafte Zustellungen
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 14:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die DAK-Gesundheit weist einen Wert von 5,3 Prozent aus – nach 5,4 Prozent im Vorjahreszeitraum. Beschäftigte fehlten durchschnittlich 9,6 Tage, 2025 waren es noch 9,9 Tage.
Psychische Erkrankungen überholen Atemwegserkrankungen
Die Zahlen zeigen einen klaren Trend: Während Ausfälle wegen Atemwegserkrankungen um 21 Prozent auf 175 Fehltage je 100 Versicherte sanken, legten psychische Erkrankungen um neun Prozent zu. Mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherte sind sie jetzt die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit.
Interessant: Die Altersgruppen entwickeln sich gegenläufig. Bei den unter 55-Jährigen gingen die Fehlzeiten zurück, bei den über 60-Jährigen stieg der Krankenstand um 0,3 Prozentpunkte.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?
Hohe Fehlzeiten allein reichen nicht für eine Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Juristen sprechen von einer Drei-Stufen-Prüfung.
Erstens: Eine negative Gesundheitsprognose muss vorliegen – der Arbeitgeber muss erwarten können, dass auch künftig erhebliche Fehlzeiten drohen. Zweitens: Die Ausfälle müssen betriebliche oder wirtschaftliche Interessen erheblich beeinträchtigen. Drittens: Eine Interessenabwägung ist nötig.
Als Richtwert gelten mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit pro Jahr über zwei bis drei Jahre. Bei Langzeiterkrankungen wird oft ein Prognosezeitraum von etwa zwei Jahren herangezogen.
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BEM: Formale Fallstricke für Arbeitgeber
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Pflicht, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 42 Tage krank ist. Fehlt das BEM, wird eine Kündigung nicht automatisch unwirksam – doch der Arbeitgeber hat es schwerer, mildere Mittel nachzuweisen.
Das Bundesarbeitsgericht machte am 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) klare Vorgaben: Ein Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren beweist nicht den tatsächlichen Zugang. Der Auslieferungsbeleg wird nämlich vor dem eigentlichen Einwurf generiert. Im konkreten Fall scheiterte die Kündigung, weil die Zustellung der BEM-Einladung nicht zweifelsfrei nachweisbar war.
Wann die Krankschreibung wackelt
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht unerschütterlich. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied am 27. März 2026 (Az. 7 Ca 314/25): Wer sich direkt nach einer abgelehnten Urlaubsverlängerung krankmeldet, muss mit Zweifeln rechnen. Der Arbeitgeber darf dann die Entgeltfortzahlung verweigern.
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Was die Regierung plant
Seit Januar 2024 gilt für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU). Arbeitgeber rufen die Daten digital ab. Die Koalition diskutiert weitere Verschärfungen: eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Beschlossen ist bereits die Einführung einer Teilkrankschreibung – sie soll eine flexiblere Rückkehr in den Job ermöglichen.
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