BetriebsrÀte: KI-Vereinbarung bei MAN wird zum Vorbild
23.06.2026 - 08:48:36 | boerse-global.de
BetriebsrĂ€te stehen vor einem Berg neuer Aufgaben: KĂŒnstliche Intelligenz hĂ€lt Einzug in die Betriebe, die EU verschĂ€rft die Regeln zur Entgelttransparenz, und das Bundesarbeitsgericht stĂ€rkt die Rechte der Arbeitnehmervertreter. Gleichzeitig brodelt es in den Tarifverhandlungen.
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KI-Vereinbarung bei MAN als Vorbild
Die Einbindung von KI in den Arbeitsalltag ist zum zentralen Thema fĂŒr BetriebsrĂ€te geworden. Am 21. Juni zeichnete der DGB Bayern den Konzernbetriebsrat von MAN fĂŒr eine wegweisende Vereinbarung aus. Der Lastwagenbauer, zur VW-Tochter Traton gehörend, setzt auf einen klaren Leitsatz: KI soll die BeschĂ€ftigten unterstĂŒtzen, nicht ersetzen.
Die Bedeutung solcher Regelungen zeigt eine Bitkom-Studie vom Mai 2026. Demnach nutzen bereits 54,5 Prozent der deutschen Unternehmen KI â ein deutlicher Anstieg gegenĂŒber dem Vorjahr (40,9 Prozent). Eine PwC-Untersuchung untermauert den Trend: Strategien, die auf Mensch-KI-Zusammenarbeit setzen, fĂŒhren in 52 Prozent der FĂ€lle zu Personalzuwachs. Reine AutomatisierungsansĂ€tze schaffen das nur bei 36 Prozent.
Parallel dazu verschĂ€rft der EU AI Act die Regeln. Ab dem 2. August gelten spezifische Pflichten fĂŒr Hochrisiko-KI. Bei VerstöĂen drohen BuĂgelder von bis zu 35 Millionen Euro. Und selbst alltĂ€gliche Software erfordert kĂŒnftig die Zustimmung der Gremien: FĂŒr die neue Funktion âWorkplace Check-inâ in Microsoft Teams ist die Beteiligung des Betriebsrats zwingend.
Neue Regeln fĂŒr Entgelttransparenz
Ein weiterer Schwerpunkt: Die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Sie weitet den Auskunftsanspruch auf alle Arbeitnehmer aus â unabhĂ€ngig von der BetriebsgröĂe. Ab 100 BeschĂ€ftigten gelten gestaffelte Berichtspflichten. Wird ein EntgeltgefĂ€lle von mindestens fĂŒnf Prozent festgestellt, mĂŒssen Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Bewertung vornehmen und MaĂnahmenplĂ€ne entwickeln.
Die HĂŒrden sind hoch: Bei VerstöĂen droht eine Beweislastumkehr sowie SchadensersatzansprĂŒche ohne Obergrenze.
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Das Bundesarbeitsgericht stĂ€rkt zusĂ€tzlich die formalen Rechte der BetriebsrĂ€te. In einem Urteil vom 1. April stellten die Richter klar: KĂŒndigungen im Rahmen von Massenentlassungen sind unwirksam, wenn die Anzeige erstattet wird, bevor das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist. Solche Verfahrensfehler lassen sich nicht nachtrĂ€glich heilen.
Streik bei Storck, Sparkurs bei Porsche
Neben den strukturellen VerĂ€nderungen fordern aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen die Arbeitnehmervertreter. Am 22. Juni legten rund 100 Produktionsmitarbeiter am Stammsitz des SĂŒĂwarenherstellers Storck in Halle die Arbeit nieder. Die Gewerkschaft NGG fordert ein Entgeltplus von 5,8 Prozent, mindestens jedoch 230 Euro monatlich. Das Angebot der Arbeitgeberseite sieht Steigerungen von 1,9 Prozent im Mai 2026 und weiteren 1,5 Prozent im Mai 2027 vor. Die Gewerkschaft lehnt das als Reallohnverlust ab. Die Verhandlungen sollen am 30. Juni fortgesetzt werden.
Auch in der Automobilindustrie wĂ€chst der Druck. Auf der Hauptversammlung von Porsche am heutigen Dienstag thematisierte CEO Michael Leiters einen massiven Gewinneinbruch sowie Absatzschwierigkeiten in China. Das Unternehmen verhandelt ĂŒber ein zweites Sparpaket, das auch Stellenstreichungen beinhalten könnte. Der Fokus liegt vorerst wieder verstĂ€rkt auf Verbrennermodellen.
Sozialpartner im GesprÀch mit der Regierung
Auf politischer Ebene suchen Gewerkschaften und WirtschaftsverbĂ€nde den direkten Austausch mit der Bundesregierung. Am 22. Juni trafen sich ihre Vertreter mit Kanzleramtschef Thorsten Frei. Themen waren Reformvorhaben in der Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik sowie der BĂŒrokratieabbau. Ziel der Koalition aus Union und SPD ist es, die Reformen noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen.
