Betriebsrat-Freistellung: BAG kippt Beweiswert von Einwurf-Einschreiben
15.06.2026 - 19:20:06 | boerse-global.de
Was nach einem einfachen Privileg klingt, entpuppt sich in der Praxis oft als Minenfeld. Denn während das Gesetz klare Regeln vorgibt, sorgen Einzelfälle immer wieder für Zündstoff – und landen vor Gericht.
Die gesetzlichen Grundlagen: Wer darf sich freistellen lassen?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Freistellung in § 38. Der Anspruch besteht in Betrieben mit mindestens 200 Arbeitnehmern. Ab dieser Schwelle ist ein Mitglied des Betriebsrats von der Arbeit freizustellen. Mit steigender Belegschaftsgröße erhöht sich die Zahl der freizustellenden Mitglieder gestaffelt.
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Die Auswahl der Kandidaten erfolgt geheim innerhalb des Gremiums. Dabei sind sowohl Voll- als auch Teilfreistellungen möglich. So lässt sich die Betriebsratsarbeit flexibel an die Bedürfnisse des Unternehmens und des Gremiums anpassen.
Vergütungsschutz: Keine finanziellen Nachteile für Mandatsträger
Ein zentraler Punkt ist die finanzielle Absicherung. Nach § 37 Abs. 4 BetrVG darf das Gehalt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht niedriger sein als das vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Die Mandatsausübung darf also keine wirtschaftlichen Nachteile bringen.
Zusätzlich greift ein weitreichendes Benachteiligungsverbot nach § 78 BetrVG. Arbeitgeber dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder behindern noch benachteiligen. Ein besonderer Kündigungsschutz nach § 15 KSchG flankiert diese Regelung – und sichert die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter.
Der Fall KölnBäder: Freistellung als Kampfansage?
Doch die Theorie sieht in der Praxis oft anders aus. Wie gestern bekannt wurde, eskalierte der Konflikt bei den Kölner Bädern. Ein langjähriger Mitarbeiter und Betriebsrat wurde freigestellt – angeblich wegen eines Verstoßes gegen Arbeitszeitregelungen.
Das Unternehmen hatte zuvor eine außerordentliche Kündigung angestrebt. Der Betriebsrat verweigerte jedoch die Zustimmung. Während das Unternehmen betont, der Betroffene könne seine Betriebsratsarbeit weiterhin voll ausüben, sieht die Gewerkschaft Verdi das anders. Sie spricht von einer Behinderung der Betriebsratsarbeit und einer gezielten Bekämpfung gewerkschaftlicher Strukturen. Verdi kündigte rechtliche Schritte an.
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Commerzbank: Betriebsrat droht mit Blockade bei Übernahme
Auch bei größeren Transaktionen spielen Betriebsräte eine entscheidende Rolle. Heute erklärte der Betriebsrat der Commerzbank im Zusammenhang mit einer möglichen Übernahme durch Unicredit: Bisherige Personalvereinbarungen seien hinfällig. Die Arbeitnehmervertreter bezweifeln die prognostizierten Synergieeffekte und kündigten an, jede konstruktive Zusammenarbeit einzustellen, sollte es zur Übernahme kommen. Der Betriebsrat spricht von massivem Druck auf die Belegschaft.
BAG-Urteil: Einwurf-Einschreiben nicht mehr beweiskräftig
Für die Kommunikation in Konfliktfällen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 7. Mai 2026 neue Maßstäbe gesetzt. Das Gericht stellte fest: Ein Einwurf-Einschreiben bietet aufgrund der Digitalisierung des Zustellverfahrens keinen Beweis des ersten Anscheins mehr für den tatsächlichen Zugang.
Die Konsequenz: Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter sollten für fristrelevante Dokumente auf die Zustellung durch Boten mit individuellem Protokoll setzen. Die Anforderungen an formale Korrektheit im Arbeitsrecht steigen – und mit ihnen das Konfliktpotenzial.
