BGH, Umwege

BGH kippt Umwege bei Online-Kündigungen: 11 Millionen profitieren

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach Entlassungswelle im Garner Hotel Mainz einigen sich Geschäftsführung und Betriebsrat auf ein Abfindungspaket für die meisten Betroffenen.

Garner Hotel Mainz: Abfindungen nach Massenentlassung vereinbart
Eine Person steht am Strand und blickt auf das Meer. Im Vordergrund ist dezent ein Kalendersymbol mit einem Kreuz über einem Datum zu sehen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Hintergrund war eine Entlassungswelle Anfang Juli, bei der rund 30 Mitarbeiter ihre Jobs verloren. Der Vorwurf: unberechtigte Übernachtungen in Gästezimmern und Weitergabe von Vergünstigungen an Dritte.

Nach Verhandlungen mit einer Anwaltskanzlei gab es ein Abfindungspaket. Rund 90 Prozent der Gekündigten nahmen das Angebot an. Eine Mitarbeiterin arbeitet weiter, eine andere wird umgeschult. Ein zweites Hotel des Betreibers in Mainz ist nicht betroffen.

Strengere Regeln bei Verdachtskündigungen

Immer mehr Unternehmen greifen bei Verdacht auf Fehlverhalten zu härteren Kontrollen. Eine Umfrage der Pronova BKK zeigt: Rund 60 Prozent der Beschäftigten haben sich schon mal krankgemeldet, obwohl sie arbeiten konnten. Arbeitgeber dürfen bereits ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangen.

Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit – etwa bei auffälligen Mustern – kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden. Detekteien sind nur bei konkretem Tatverdacht und unter strengen Datenschutzauflagen erlaubt. Gelingt der Nachweis vorgetäuschter Krankheit, droht die fristlose Kündigung.

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BAG präzisiert Hinweisgeberschutz

Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenzen des Hinweisgeberschutzes geklärt. Schutz vor Repressalien gibt es nur, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen einer Meldung und der Benachteiligung besteht. Wer lediglich als potenzieller Hinweisgeber gilt, aber noch keine Meldung abgesetzt hat, genießt keinen Schutz.

In einem verhandelten Fall blieb eine Kündigung wirksam, weil der Prozess bereits vor der Meldung eingeleitet worden war. Und noch eine wichtige Klarstellung: Der Urlaubsanspruch entsteht auch während einer krankheitsbedingten Auszeit. Verfallen kann er erst nach 15 Monaten.

Keine Umwege bei Online-Kündigungen

Der Bundesgerichtshof hat am 20. Juli ein wegweisendes Urteil gefällt. Eine große Fitnesskette darf auf der Bestätigungsseite einer Online-Kündigung keine Alternativen wie Vertragspausen mehr anbieten. Wer die Kündigungsschaltfläche drückt, muss den Vorgang ohne Verzögerung abschließen können.

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Das Urteil betrifft nicht nur die Fitnessbranche. Über elf Millionen Mitglieder in Deutschland profitieren von der Entscheidung. Die betroffene Kette hat ihre Prozesse bereits angepasst. Anbieter müssen künftig für transparente und direkte Kündigungsabläufe sorgen.

Bildungsurlaub: Sachsen zieht nach

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Sachsen ein Gesetz über Qualifizierungszeiten. Damit haben 15 Bundesländer einen Anspruch auf Bildungsurlaub – nur Bayern bleibt außen vor. Die Nutzung variiert stark: In Schleswig-Holstein lag die Quote bei 0,63 Prozent, in Niedersachsen bei 1,45 Prozent.

Der Anspruch beträgt in der Regel fünf Tage pro Jahr. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter, die Seminarkosten trägt der Arbeitnehmer. Bei beruflichem Bezug lassen sich die Kosten steuerlich als Werbungskosten absetzen.

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