Bundesarbeitsgericht, Arbeitgeber

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber mĂŒssen tĂ€gliche Arbeitszeit verlĂ€sslich erfassen

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das BAG verlangt verlÀssliche Zeiterfassung; Umkleiden und berufliche Vorbereitungen zÀhlen zur Arbeitszeit, der Arbeitsweg nicht.
Leeres, weitlÀufiges Lagerhaus mit hohen Regalsystemen und markierten BodenflÀchen in einer neutralen Industrieumgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung stellen Unternehmen und BeschĂ€ftigte vor konkrete organisatorische Aufgaben. Das Bundesarbeitsgericht bekrĂ€ftigt, dass Arbeitgeber ein verlĂ€ssliches, objektives und zugĂ€ngliches System betreiben mĂŒssen, mit dem die tĂ€gliche Arbeitszeit der Mitarbeiter erfasst wird.

Ziel dieser Verpflichtung ist es, den gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen wirksam nachzukommen und eine verlÀssliche Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten zu gewÀhrleisten.

Digitalisierung in der Logistikbranche und Kontrollgrenzen

Besondere Bedeutung hat die praktische Umsetzung der Arbeitszeiterfassung in personalintensiven Branchen wie der Paket- und Expresslogistik. Im Bundesverband BPEX, zu dessen Mitgliedern unter anderem die Unternehmen Hermes, DPD, GLS und UPS zĂ€hlen, wollen die Betriebe Subunternehmer kĂŒnftig flĂ€chendeckend zur Nutzung einer digitalen Zeiterfassung verpflichten.

Anzeige

Das BAG hat entschieden: Wer jetzt noch kein verlÀssliches System zur Erfassung der Stunden hat, handelt rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben schnell und unkompliziert umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Bislang war in der Branche auch eine handschriftliche Dokumentation der Stunden möglich. Der BPEX-Vorsitzende Marten Bosselmann erklĂ€rte hierzu, dass das System einfach per Klick starte und fĂŒr eine fĂ€lschungssichere, faire sowie glasklare Erfassung sorge.

Allerdings verhindert auch die digitale Dokumentation Missbrauch nicht vollstÀndig. Nach Angaben des Verbands bestehen weiterhin Möglichkeiten zur Manipulation, etwa indem BeschÀftigte den Feierabend im System verbuchen, danach jedoch weiterarbeiten.

Denkbar sind zudem das nachtrĂ€gliche Eintragen von Pausen oder das Abmelden am Handscanner, um die Arbeit anschließend ĂŒber die Zugangsdaten von Kollegen fortzusetzen. Zudem ist derzeit unklar, ob die Erfassung direkt ĂŒber die ohnehin genutzten Handscanner oder ĂŒber ein separates System erfolgen soll.

Parallelen zu Umgehungsversuchen zeigen sich auch im StraßengĂŒterverkehr, wo vereinzelt digitale Fahrtenschreiber von Lkw manipuliert werden, um die vorgeschriebene elektronische Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten zu unterlaufen, wodurch die GerĂ€te unzutreffende Zeiten erfassen.

Abgrenzung von RĂŒstzeiten, Umkleiden und dem Wegerisiko

Neben den technischen Erfassungssystemen definiert das Arbeitsrecht klar, welche TĂ€tigkeiten als vergĂŒtungspflichtige Arbeitszeit gelten. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen bestimmter Schutzkleidung verbindlich vor, ist die dafĂŒr notwendige Umkleidezeit als Arbeitszeit zu werten und entsprechend zu vergĂŒten.

Anzeige

Ein aktueller Gratis-Report klĂ€rt darĂŒber auf, welche Fakten bei der Dokumentation von Pausen- und Ruhezeiten wirklich ausschlaggebend sind. Sichern Sie sich jetzt die passenden Mustervorlagen fĂŒr eine rechtssichere Dokumentation in Ihrem Betrieb. Kostenlosen Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Ähnliches gilt im Homeoffice: Dort gehört die vorbereitende RĂŒstzeit, wie beispielsweise das Starten und Hochfahren des dienstlichen Computers, ebenfalls zur Arbeitszeit. Entsprechendes gilt fĂŒr logistische Vorbereitungen im Betrieb, etwa wenn Post- und Paketboten zu Schichtbeginn die Sendungen anhand der EmpfĂ€ngeradressen ordnen und entlang der Gangroute in ein Regal einsortieren.

Davon zu unterscheiden ist der Weg zur Arbeit. Das sogenannte Wegerisiko liegt rechtlich allein bei den Arbeitnehmern. Sie sind verpflichtet, auch bei extremen Witterungsbedingungen wie Glatteis sowie bei ZugausfĂ€llen oder Bahnstreiks pĂŒnktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. VerspĂ€tungen stellen eine Verletzung der vertraglichen Pflichten dar und können im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Schritte bis hin zu einer Abmahnung nach sich ziehen.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70416911 |