Bundesarbeitsgericht stÀrkt Betriebsratsrechte bei internationalen Firmen
14.05.2026 - 22:45:03 | boerse-global.de
Der Siebte Senat entschied am Mittwoch, dass auch eine inlĂ€ndische BetriebsstĂ€tte eines auslĂ€ndischen Unternehmens einen Betriebsrat wĂ€hlen darf â selbst wenn die Konzernzentrale im Ausland sitzt.
Konkret ging es um rund 320 BeschĂ€ftigte der Malta Air, einer Tochter der irischen Ryanair-Gruppe, am Standort Berlin Brandenburg (BER). Das Unternehmen hatte die GrĂŒndung eines Betriebsrats mit dem Argument verhindern wollen, die deutsche Stationierungsbasis sei kein eigenstĂ€ndiger Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Das BAG wies diese Argumentation zurĂŒck (Az. 7 ABR 7/25).
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âDas Territorialprinzip steht Mitbestimmung nicht entgegenâ
Das höchste deutsche Arbeitsgericht bestÀtigte damit die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Cottbus und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Richter stellten klar: Ein inlÀndischer Standort kann nach Paragraf 4 BetrVG als eigenstÀndiger Betrieb gelten. Entscheidend ist die organisatorische Struktur vor Ort, nicht der Sitz der Konzernmutter.
âDas Gericht hat einen klaren Riegel gegen Versuche vorgeschoben, deutsche Mitbestimmungsrechte durch Verlagerung von Leitungsmacht ins Ausland zu umgehenâ, kommentierten Arbeitsrechtler die Entscheidung.
FĂŒr die BeschĂ€ftigten am BER endet damit ein jahrelanger Rechtsstreit. Bereits seit 2018 hatten die Mitarbeiter fĂŒr eine Interessenvertretung gekĂ€mpft. Der erste Betriebsrat wurde am 5. Mai 2025 gewĂ€hlt â die nun ergangene Entscheidung gibt diesem Gremium endgĂŒltige Rechtssicherheit.
Gewerkschaften sehen âfundamentalen Siegâ â Ryanair droht mit StandortschlieĂung
Die Gewerkschaften Verdi und Cockpit begrĂŒĂten das Urteil als âgrundlegenden Sieg fĂŒr Arbeitnehmerrechteâ. Verdi-Vertreter sprachen von einem âstarken Signal gegen die Umgehung von Mitbestimmungâ. BeschĂ€ftigte dĂŒrften nicht ihrer gesetzlichen Rechte beraubt werden, nur weil der Arbeitgeber eine bestimmte Konzernstruktur wĂ€hle.
Doch die Entscheidung fĂ€llt in ein angespanntes Klima. Ryanair hat angekĂŒndigt, den Standort Berlin Brandenburg zum 24. Oktober 2026 schlieĂen zu wollen. Als Grund nennt die Airline die hohen Betriebskosten am Hauptstadtflughafen.
Die Gewerkschaften sehen einen direkten Zusammenhang: âDie AnkĂŒndigung ist ein offensichtlicher EinschĂŒchterungsversuch nach dem erfolgreichen Betriebsrats-Beschlussâ, hieĂ es bei Verdi. Die Aktie von Ryanair notierte am Tag des Urteils bei 22,96 Euro â ein Minus von 1,59 Prozent.
Reformstau und neue Regeln im Arbeitsrecht 2026
Das BAG-Urteil fÀllt in ein Jahr tiefgreifender VerÀnderungen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro, die Minijob-Grenze stieg auf 603 Euro. Bis zum 7. Juni 2026 muss zudem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
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Parallel dazu stockt die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die Bundesregierung will die starre Acht-Stunden-Regel durch eine flexible Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt: Bei einer Sechs-Tage-Woche wÀren theoretisch bis zu 73,5 Stunden in einer einzelnen Woche möglich.
ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger drĂ€ngt auf schnelle Reformen und wirft den Gewerkschaften eine âBlockadehaltungâ vor. Der DGB hingegen pocht auf den Gesundheitsschutz. Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt: 59 Prozent der BeschĂ€ftigten wĂŒrden mehr Freizeit einem höheren Gehalt vorziehen.
EuropĂ€ische Perspektive: Neue Beihilferegeln fĂŒr FlughĂ€fen
Die Luftfahrtbranche blickt zudem nach BrĂŒssel. Die EU-Kommission plant eine Reform der Beihilferegeln fĂŒr kleinere FlughĂ€fen. Stellungnahmen sind noch bis zum 11. Juni 2026 möglich, eine endgĂŒltige Entscheidung wird fĂŒr Anfang 2027 erwartet.
Was das Urteil fĂŒr die Praxis bedeutet
Die BAG-Entscheidung schafft Klarheit fĂŒr Tausende BeschĂ€ftigte bei internationalen Konzernen in Deutschland. Die Leitungsmacht im Ausland kann kĂŒnftig nicht mehr als Argument gegen BetriebsratsgrĂŒndungen dienen. FĂŒr Malta Air und Ryanair verlagert sich der Fokus nun auf die angekĂŒndigte StandortschlieĂung und die Verhandlungen mit dem neu bestĂ€tigten Betriebsrat.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Sozialpartner zu einem SpitzengesprĂ€ch eingeladen, um den festgefahrenen Streit um Arbeitszeit und Wirtschaftsmodernisierung zu lösen. Ein Reformpaket zu Steuern, Arbeitsmarkt und Rente soll bis zum Sommer 2024 stehen. Das BAG-Urteil zeigt: UnabhĂ€ngig vom politischen Stillstand bleibt die Justiz ein verlĂ€sslicher HĂŒter der bestehenden Mitbestimmungsrechte.
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