Bundesarbeitsgericht stÀrkt Rechte von BetriebsrÀten bei internationalen Konzernen
15.05.2026 - 13:33:39 | boerse-global.de
Das Urteil vom 13. Mai 2026 (Az. 7 ABR 7/25) betrifft die Ryanair-Tochter Malta Air an ihrem Standort Berlin-Brandenburg (BER) und stÀrkt rund 320 BeschÀftigten das Recht auf Mitbestimmung.
Grundsatzentscheidung fĂŒr grenzĂŒberschreitende Unternehmensstrukturen
Die Richter stellten klar: Auch wenn der Konzernsitz in Malta liegt und zentrale Entscheidungen in Irland fallen, entsteht am Stationierungsort BER eine betriebsfĂ€hige Einheit. Diese kann nach § 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen eigenen Betriebsrat wĂ€hlen. Das Urteil bekrĂ€ftigt den TerritorialitĂ€tsgrundsatz im deutschen Arbeitsrecht â Unternehmen können sich ihrer Mitbestimmungspflicht nicht durch komplexe internationale Strukturen entziehen.
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Gewerkschaften wie Verdi und die Vereinigung Cockpit begrĂŒĂten die Entscheidung. Sie sehen darin einen wichtigen Schutz gegen Umgehungsversuche auslĂ€ndischer Konzerne. Allerdings bleibt die Situation angespannt: Ryanair hatte bereits die SchlieĂung des BER-Standorts zum 24. Oktober 2026 angekĂŒndigt â ein Schritt, den Arbeitnehmervertreter als EinschĂŒchterungsversuch werten.
BetriebsrÀte als Gestalter der Berufsbildung
WĂ€hrend die Gerichte die strukturellen Rahmen klĂ€ren, rĂŒsten sich BetriebsrĂ€te fĂŒr ihre praktische Mitbestimmung in der beruflichen Bildung. Nach den §§ 96 bis 98 BetrVG haben Arbeitnehmervertreter weitreichende Beteiligungsrechte bei der Qualifizierung der Belegschaft. Ein neues Intensivseminar des FFB Forum fĂŒr BetriebsrĂ€te zeigt, wie diese Rechte gegen den FachkrĂ€ftemangel eingesetzt werden können.
Die Schulungsinhalte gehen weit ĂŒber reine Rechtskunde hinaus:
- Altersstrukturanalyse zur Vorhersage kĂŒnftiger PersonalengpĂ€sse
- Personalplanung nach § 92 BetrVG als strategische Aufgabe
- Qualifizierungsprogramme zur Mitarbeiterbindung
- Diversity-Initiativen fĂŒr inklusive Arbeitsumgebungen
Der Trend zeigt sich auch in der Industrie: Der neu gewĂ€hlte Betriebsrat bei Volkswagen in Wolfsburg hat seine erste Betriebsversammlung fĂŒr den 20. Mai 2026 angesetzt â mit DiversitĂ€t als Leitthema.
Digitalisierung verÀndert Anforderungen
Das Bildungswerk Rhein/Main bietet ab Mitte Mai 2026 Seminare an, die ĂŒber klassisches Arbeitsrecht hinausgehen. Themen sind unter anderem die Auswirkungen KĂŒnstlicher Intelligenz auf ArbeitsplĂ€tze und die Bildungsvoraussetzungen fĂŒr eine Vier-Tage-Woche.
Die SchlieĂung des Entwicklungstandorts von One Identity in Dresden zeigt, wie dringend diese Qualifikationen sind. Nach der Verlagerung nach Budapest handelte der Betriebsrat einen Sozialplan fĂŒr die 41 freigestellten Mitarbeiter aus. In Ungarn arbeiten die neuen Teams kĂŒnftig mit verstĂ€rktem KI-Einsatz â ein Beispiel fĂŒr den Wandel, den BetriebsrĂ€te aktiv begleiten mĂŒssen.
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Hintergrund: Die âLex Ryanair" und neue Regeln
Das aktuelle Urteil baut auf der âLex Ryanair" von 2018 auf, die das BetrVG fĂŒr die Luftfahrtbranche öffnete. Seit Januar 2025 gelten zudem angepasste Regeln fĂŒr Minijobs (556 Euro Grenze) und Midijobs (bis 2.000 Euro). Auch die Dokumentation von Arbeitsbedingungen wurde vereinfacht â sie kann nun per E-Mail erfolgen, in sensiblen Branchen wie Bau und Gastronomie gelten jedoch weiter strenge Schriftformerfordernisse.
Bei Volkswagen verteidigen IG Metall und Betriebsrat aktuell eine Vereinbarung von 2024, die betriebsbedingte KĂŒndigungen und WerksschlieĂungen bis 2029 ausschlieĂt â trotz internationaler Zollkonflikte und MarktverĂ€nderungen in China.
Ausblick: Qualifizierungsoffensive fĂŒr BetriebsrĂ€te
Die dbb akademie plant fĂŒr Oktober 2026 eine groĂe Tagung in Frankfurt mit den Arbeitsrechtlern Prof. Dr. Wolfgang DĂ€ubler und Prof. Dr. Stefan Greiner. Parallel dazu lĂ€uft bis zum 11. Juni 2026 die Konsultationsfrist der EU-Kommission zu Beihilferegeln fĂŒr kleinere FlughĂ€fen â eine Entscheidung fĂŒr Anfang 2027 erwartet, die die Kostenstrukturen regionaler Basen weiter beeinflussen könnte.
Klar ist: In Zeiten von Digitalisierung, FachkrĂ€ftemangel und internationalen Konzernstrukturen bleibt der Betriebsrat das zentrale Instrument der Mitbestimmung â vorausgesetzt, seine Mitglieder sind fĂŒr die wachsenden Herausforderungen gerĂŒstet.
