Bundesgerichtshof: Wortmarke Black Friday wird endgĂŒltig gelöscht
14.07.2023 - 17:46:07 | dts-nachrichtenagentur.deWie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe) berichtet, bestĂ€tigte der Bundesgerichtshof (BGH) schon Anfang Juli mit der Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde die Entscheidung des Berliner Kammergerichts, nach der die Marke "Back Friday" rĂŒckwirkend zum 25. April 2019 fĂŒr vollstĂ€ndig verfallen erklĂ€rt wurde. Seit 2016 war die Phrase "Black Friday" beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschĂŒtzte Marke eingetragen.
Inhaber war die Hongkonger Super Union Holdings Limited, die Verbindungen zur österreichischen Gesellschaft "Black Friday" aufweist, die eine Website mit dem Titel "Black Friday Sale" betreibt. Schon lĂ€nger kritisierten HĂ€ndler und Aggregatoren von Black-Friday-Angeboten, dass eine allgemein gebrĂ€uchliche Phrase wie "Black Friday" nicht geschĂŒtzt werden könne. Der Betreiber der Website "Black Friday", Simon Gall, fĂŒhrte deshalb einen sechseinhalb Jahre wĂ€hrenden Rechtsstreit mit der Super Union Holdings, um die Löschung der Marke zu erwirken. Gall zeigte sich ob der nun geschaffenen Rechtssicherheit durch den BGH erleichtert. "Viele HĂ€ndler dĂŒrften jetzt aufatmen", sagte er der FAZ. Konrad Kreid, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der österreichischen "Black Friday"-Gesellschaft, zeigte sich in einer Stellungnahme gegenĂŒber der FAZ ebenso erfreut ĂŒber das Urteil: "Die Entscheidung des Gerichtes begrĂŒĂen wir - so benötigen wir auch keine Lizenz mehr, um auf der sicheren Seite zu sein." Die AnwĂ€lte der Hongkonger Super Union Holdings richteten aus, dass ihre Mandantin bis Redaktionsschluss nicht erreichbar war.
dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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